Oops, das ASCII-Männchen hat die Formulare aufgegessen.

Anstehende Heim-EM 2024: Ticketabmahnung der UEFA Events SA

Die UEFA ist dabei Eigentümerin der Vermarktungs- und Verwertungsrechte des Finalturniers der alle vier Jahre stattfindenden UEFA-Fußball-Europameisterschaft. Die im Sommer 2024 stattfindende Europameisterschaft findet bekannter Weise in Deutschland statt.

So haben sowohl die UEFA, UEFA Events SA als auch die EURO 2024 GmbH ein Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets zum Schutz der Fußballfans untere anderem aus Gründen der Stadionsicherheit sowie der allgemeinen Sozialverträglichkeit des Gesamtpreisgefüges, zu unterbinden.

Der Grund der Beauftragung ist, dass die abgemahnte Person entgegen der allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf der UEFA EURO 2024 Tickets für die EM auf einer nicht autorisierten Zweitplattform, wie bspw. eBay oder Kleinanzeigen, angeboten habe. So wurde daher in mehreren Fällen gegen die Ticketbedingungen verstoßen.

Zunächst wird daher ein Unterlassungsanspruch unter Fristsetzung geltend gemacht. Des Weiteren wird ein Kostenerstattungsanspruch in der Höhe zwischen 500,00 € und 750,00 €, ebenfalls unter Fristsetzung geltend gemacht.

Auch wird angekündigt, dass ggf. die streitgegenständlichen Tickets annulliert sowie weitere Kosten im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden. Sollte die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und rechtswirksam unterzeichnet bei dem Abmahner eintreffen, so behält diese sich vor, eine Vertragsstrafe bis zu 2.500,00 € geltend zu machen. Sollten die Fristen ohne etwaige Antwort verstreichen, wird die Kanzlei Lentze Stopper die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche empfehlen.

Sollten auch Sie eine Ticketabmahnung erhalten haben, so sollte stets der Einzelfall überprüft werden. Wir sind für unsere Mandanten deutschlandweit in verschiedensten Ticketangelegenheiten, insbesondere für Bundesligaspiele, vertraut.

Selbst im Fall des Zutreffens ist es in der Regel ratsam, mit der Gegenseite eine außergerichtliche Lösung erarbeiten zu lassen.

Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an die Adresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Rufnummer 02307/1706-2 kontaktieren. Die Erstberatung ist bei uns kostenlos.

Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.