IT-Recht
Wir vertreten Sie bei allen Fragen des IT-Rechts. Hierbei erstellen wir für Sie einerseits als Softwareentwickler oder Systemhaus auf Sie zugeschneidete Softwareerstellungsverträge und begleiten Sie hierbei auch bei Vertragsverhandlungen mit Ihren Kunden. Auch vertreten wir Sie als Softwarenutzer auf Kundenseite und begleiten und beraten Sie beim Zustandekommen Ihres Softwarevertrages. Auch sind wir Ihnen als Kunde eines Webdesigners bei der Prüfung Ihres Vertragswerkes behilflich oder erstellen für Sie als Webdesigner auf Sie individuell angepasste Verträge mit ihren Kunden. Wir helfen Ihnen auch bei der rechtssicheren Gestaltung von Apps. Wir sind Ihnen ferner behilflich bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet, Fragen rund um den IT-Datenschutz sowie besonders im Bereich des Domain Rechtes und dem Recht des E-Commerce.
- Vertragsgestaltung von Softwareerstellungsverträgen auf Entwickler und Kundenseite
- Vertragsgestaltung bei Hardwareverträgen
- Softwarepflegeverträge und Webdesignverträge
- Apps und Nutzungsbedingungen von Apps sowie rechtssichere Gestaltung von Apps
- Verfolgung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
- IT-Datenschutz
- Domain Recht
- Recht des E-Commerce
Ihr Fachanwalt für IT-Recht – erfahren, kompetent, vielseitig
Die IT-Branche boomt, Apps und Internet sind Teil unseres Alltags wie nie zuvor. Auch vielerlei geschäftliche Angelegenheiten verlagern sich immer mehr in den digitalen Bereich. Ein Fachanwalt für IT-Recht wird deshalb heutzutage mehr gebraucht denn je. Im IT-Bereich stellen sich natürlich auch vielerlei Rechtsfragen, die am besten mit professioneller juristischer Hilfe gelöst werden. Themen wie Softwareverträge, Nutzungsbedingungen für Apps oder IT-Datenschutz bieten viel Potenzial für rechtliche Konflikte. Ein Fachanwalt für IT-Recht aus der Kanzlei Heidicker ist spezialisiert im gesamten IT-Bereich und steht Ihnen in jeder Situation kompetent zur Seite. Hier auf unserer übersichtlichen Website können Sie im gesamten Umfang erfahren, welche Leistungen Ihr Fachanwalt für IT-Recht übernimmt.
Ein Fachanwalt für IT-Recht ist Ihr hochspezialisierter Experte
Die Kanzlei Heidicker stellt Ihnen gerne einen engagierten Fachanwalt für IT-Recht zur Seite. Wir sind eine Fachanwaltskanzlei – das heißt, wir sind Ihr bester Ansprechpartner für bestimmte Rechtsfragen und auf unserem Fachgebiet hochspezialisiert. Dieses Fachgebiet umfasst das Urheberrecht, Medienrecht, Internetrecht und angrenzende Rechtsgebiete. Mit einem Fachanwalt für IT-Recht aus der Kanzlei Heidicker können Sie sich stets auf Kompetenz, beste Rechtskenntnis und umfangreiche Erfahrung aus vielzähligen Fällen verlassen. Ihr Fachanwalt für IT-Recht ist auf verschiedenen juristischen Gebieten spezialisiert. So finden Sie bei uns die beste juristische Unterstützung zu Themen wie App-Nutzungsrechte, Domainstreitigkeiten oder Persönlichkeitsverletzungen im Internet.
Rechtssicher im IT-Bereich dank Fachanwalt für IT-Recht
Sie wünschen sich Hilfe bei der Vertragsgestaltung unter rechtlichen Gesichtspunkten? Sie haben Fragen zum Thema E-Commerce? Sie benötigen eine juristische Vertretung im Falle der Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Netz? Ihr Fachanwalt für IT-Recht ist hierfür und für viele weitere Angelegenheiten Ihre professionelle Unterstützung. Gemeinsam erarbeiten Sie Softwareverträge, gestalten Apps rechtssicher oder treten für Ihre Rechte als Kunde eines Webdesigners ein. Ihr Fachanwalt für IT-Recht kann auf viele vergangene Fälle und insbesondere auch Erfahrungen im Bereich der Abmahnung im Internet zurückschauen. So erhalten Sie garantiert juristische Beratung auf hohem Niveau, mit der Ihr Anwalt für IT-Recht Sie sicher und mit viel Rechtskenntnis durch alle Anliegen zum IT-Recht begleitet.