Herr Rechtsanwalt Tafel hat im Mai 2023 seine hohe Expertise im Datenschutzrecht mit der erfolgreichen Absolvierung der Prüfung bei der Personenzertifizierungstelle TÜV Rheinland bestätigt erhalten.
Er hat erfolgreich die sich daran anschließende Prüfung absolviert und trägt von nun an neben seiner Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ die Zusatzqualifikation Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Herr Rechtsanwalt Robin Tafel berät seit Anfang seiner beruflichen Tätigkeit unsere Mandanten erfolgreich im Datenschutzrecht. Hierzu gehören kleine sowie insbesondere mittelständische Unternehmen und Freiberufler als auch Privatleute. Gerade der Zusammenhang mit unseren Spezialgebieten, mithin dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Urheber- und Medienrecht und dem IT-Recht führt für unsere Mandanten zu einem hohen Kompetenzgewinn in Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt Jan B. Heidicker, da wir die Besonderheiten des Datenschutzrechtes zielgerichtet in unseren Fällen vereinigen können.
Durch die Zusatzqualifikation ist es Herrn Tafel nunmehr möglich seine herausragende Kompetenz in diesem Bereich auch nach außen hin zu repräsentieren.