Oops, wer hat das Formular gegessen?

Wie können Sie uns bei einer negativen Bewertung beauftragen?

Sollten Sie und/oder Ihr Unternehmen mit negativen Bewertungen konfrontiert sein, bieten wir Ihnen hierzu eine kostenlose Ersteinschätzung an.

  • Unverbindliche Kontaktaufnahme per Telefon oder per E-Mail;
  • Übersendung der Bewertung oder des Links zu der Bewertung;
  • Kostenlose Ersteinschätzung von uns für erfolgreiches Vorgehen; Insbesondere Einschätzung, ob ein Vorgehen gegen das Portal und/oder den Bewerter persönlich Sinn macht;
  • Mitteilung der Kosten/Kostentransparenz (auch Pauschalvereinbarungen mit Unternehmen mit mehreren negativen Bewertungen möglich) sowie Überprüfung und Mitteilung an Sie, ob die Kosten gegen den Bewerter unmittelbar geltend gemacht werden können;
  • Aufnahme der Tätigkeit in Form der Abfassung von Schriftsätzen gegen Portal und Bewerter.

Rufen Sie uns an und/oder senden Sie uns die Sie belastende Bewertung per Link oder Screenshot zu. Sie erhalten dann von uns eine unverbindliche Ersteinschätzung und entscheiden dann, ob wir gemeinsam den Weg zu Ihrer Rufwiderherstellung gehen wollen. Sie erreichen uns unter 02307/17062 oder per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de

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