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Wie kann ich mich gegen unberechtigte Meldungen gegenüber Amazon durch Konkurrenten wehren?

Behinderung durch Mitbewerber auf Amazon durch Meldung einer Markenverletzung oder weiterer gewerblicher Schutzrechtsverletzungen

Immer häufiger werden wir durch Mandanten mit der Beauftragung konfrontiert, gegen Mitbewerber auf dem Onlinemarktportal Amazon vorzugehen, welche wegen unberechtigter Beschwerden Verkaufsangebote unserer Mandanten über Amazon gesperrt haben. Amazon stellt für seine Händler ein Beschwerdemanagement zur Verfügung, bei welchem es einzelnen Händlern möglich ist, etwaige Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten, meistens Markenrechten, durch weitere Händler zu melden. Sieht Amazon sodann die Beschwerde als gerechtfertigt an, folgt die Sperre des Verkäuferkontos des Mandanten. Für die Betroffenen ist es häufig schwierig, Amazon davon zu überzeugen, dass eine entsprechende Verletzung von gewerblichen Schutzrechten nicht vorliegt. Dem Beschwerdeverfahren von Amazon ist daher auch eine relativ hohe Missbrauchsgefahr immanent. Die Folgen sind extreme Umsatzeinbußen, insbesondere für solche Onlinehändler, die ihr Hauptgeschäft über Amazon betreiben.

Lässt sich der Gegner sodann nicht dazu bewegen, gegenüber Amazon notwendige Erklärungen zu Rücknahme des Vorwurfes abzugeben, stellt sich für viele Mandanten immer wieder die Frage, was nunmehr zu tun ist.

Wie wehre ich mich gegen unberechtigte Beschwerden durch Mitbewerber bei Amazon?

Die Antwort liefert hierbei das Wettbewerbsrecht. Wird eine unberechtigte Beschwerde durch einen Mitbewerber veranlasst und führt dies zur Sperrung des Verkäuferkontos, stehen dem Betroffenen umfangreiche Ansprüche, insbesondere nach dem Wettbewerbsrecht zu. Im Falle einer unberechtigten Beschwerde handelt es sich um einen klassischen Fall des Behinderungswettbewerbes nach § 4 Nr. 4 UWG. Hieraus erwachsen dem Betroffenen sodann Unterlassungsansprüche gegenüber dem Mitbewerber, welche zunächst im Wege einer Abmahnung, oder im Falle der Nichtabgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung, durch die Beantragung einer einstweiligen Verfügung oder eines Hauptsacheverfahrens durchgesetzt werden können.

Erfolgt die Sperrung unrechtmäßig, kann der Betroffene sodann auch vom Gegner entsprechenden Schadensersatz im Sinne von § 9 UWG verlangen. Es bietet sich in solchen Fällen daher dringlichst an, sich schnell an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu wenden, der in diesem Bereich spezialisiert ist und fähig ist, ihre Ansprüche vor allen Dingen schnellstens durchzusetzen.

Wir haben bereits zahlreiche Mandanten in diesem Bereich vertreten. Sollten Sie Probleme mit Mitbewerbern, insbesondere auf Amazon, oder natürlich auch auf anderen Onlinemarktportalen wie eBay, etc. haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Schildern Sie gerne zunächst per Email Ihr Problem. Wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Alternativ können Sie uns natürlich auch sofort telefonisch kontaktieren.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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