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Äußerungen und Rufschädigung über Konkurrenten und Mitbewerber gem. § 4 Nr. 1, 2 UWG

Nicht selten sieht man sich unwahren, verunglimpfenden oder herabsetzenden Äußerungen von direkten Konkurrenten oder Mitbewerbern ausgesetzt. Gerade im Zeitalter des Internets kommt dies immer häufiger vor.

Wir vertreten ständig Unternehmer, die sich etwaigen Diffamierungen oder der Verbreitung von unwahren Tatsachen durch direkte Konkurrenten oder Mitbewerber ausgesetzt sehen. Dies kann neben einem Imageschaden natürlich dazu führen, dass der eigene Produktabsatz hierdurch erheblich gefährdet oder eingeschränkt wird.

Für solche Situationen sieht das Wettbewerbsrecht geeignete Tatbestände vor, die es dem beeinträchtigten Unternehmer ermöglichen, erfolgreich im Wege von konsequenten Unterlassungsansprüchen gegen seinen Mitbewerber vorzugehen.

Neben des Verbotes der Verbreitung von unwahren Tatsachen, die geeignet sein müssen, den Kredit des Unternehmers jeweils zu gefährden, sieht das Gesetz in § 4 Nr. 1 UWG auch einen Tatbestand vor, wenn es zu Verunglimpfungen oder Herabsetzungen kommt. Das Gesetz stellt daher für den Fall eines bestehenden Wettbewerbsverhältnisses sehr gute und auch einfach durchzusetzende Möglichkeiten zur Verfügung sich effektiv und schnell gegen Rüfschädigungen zur Wehr zu setzen und diese schnell zu unterbinden.  

Wir vertreten bereits seit Jahren Mandanten, die sich solchen Äußerungen ausgesetzt sehen. Im ersten Schritt wird in diesen Fällen gegenüber dem konkreten Mitbewerber eine Abmahnung ausgesprochen, in der der entsprechende Mitbewerber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird. Reagiert er in diesen Fällen gar nicht oder gibt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ab, kann in diesen Fällen sehr gut im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen den Mitbewerber vorgegangen werden. Wir sind auf diesem Bereich spezialisiert. Insbesondere Rechtsanwalt Heidicker ist neben seiner Eigenschaft als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der insbesondere das Wettbewerbsrecht umfasst, gleichzeitig auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Sollten Sie sich etwaigen rechtswidrigen Äußerungen über Sie als Unternehmer oder über ihre angebotenen Waren durch Konkurrenten ausgesetzt sehen, können Sie uns kontaktieren. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bundesweit und setzen im Falle eines Falles Ihre Ansprüche auch an allen deutschen Landgerichten für Sie durch.

Das Erstgespräch ist bei uns völlig unverbindlich und kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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