Oops, wer hat das Formular gegessen?

Die Notwendigkeit der Verwendung von AGB im E-Commerce

Die Frage der Notwenigkeit von AGB bei gewerblichen Onlinehändlern stellt sich immer wieder. Auch mir wird in der Beratung von Onlinehändlern immer wieder diese Frage gestellt. Besteht eine Verpflichtung zur Verwendung von AGB? Für die Beantwortung der Frage ist zunächst zu verstehen, was AGB eigentlich sind.

Besteht eine Verpflichtung zur Verwendung von AGB?

Nach der gesetzlichen Definition sind AGB Vertragsbedingungen, d. h. rechtlich verbindliche Reglungen, die vorformuliert sind und für eine Vielzahl von Vertragsschlüssen gelten. Sie dienen allgemein gesprochen der Vereinfachung von Geschäftsbeziehungen für eine Vielzahl von Fällen und werden damit fester Vertragsbestandteil. Ob ein Händler jedoch Gebrauch von AGB macht oder nicht, obliegt ihm alleine. Die Verwendung von AGB ist also keine Pflicht, da im deutschen Zivilrecht der Grundsatz der Privatautonomie vorherrscht.

Machen AGB möglicherweise aus anderen Gründen gerade im E-Commerce Sinn?

Neben der vorgenannten ursprünglichen Funktion dienen AGB im E-Commerce erheblich der Erfüllung der sog. gesetzlichen Informationspflichten, die der Gesetzgeber dem Onlinehändler für seine Geschäfte mit Verbrauchern auferlegt.

Diese Informationspflichten ergeben sich vornehmlich aus Art. 246 EGBG i. V. m. §§ 312 b ff. BGB.  Danach ist der Onlinehändler u. a. dazu verpflichtet, seine Identität anzugeben oder über das gesetzlich normierte Widerrufsrecht oder insbesondere über das Zustandekommen des Vertrages zu informieren.

Hält er beispielsweise vorgenannte Informationen dem Verbraucher vor, so drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit den bekannten Folgen. Die Einbettung der umfangreichen Informationspflichten, die Onlinehändler dem Verbraucher zur Verfügung stellen müssen, sollte daher unbedingt im Rahmen der AGB erfolgen.

Zwar bestünden grundsätzlich auch andere Möglichkeiten die Informationspflichten zur Verfügung zu stellen, jedoch wird die gesetzliche Pflicht zur Information des Verbrauchers durch die Verwendung von AGB erheblich erleichtert und eben gerade für alle Geschäftsbeziehungen vereinfacht und damit auch rationalisiert.

Kann ich meine ebay-AGB auch für meinen Onlineshop nutzen oder andersherum?

Die eindeutige Antwort auf diese Frage ist: NEIN!

So gelten unterschiedliche Voraussetzungen, insbesondere für das Zustandekommen des Vertrages bei einem Onlineshop und dem gewerblichen Verkauf auf eBay.

Vermeiden Sie insbesondere auch die Übernahme von fremden AGB.

Erstens wissen Sie als Laie nicht, ob diese rechtmäßig sind.

Zweitens müssen AGB immer zu Ihrem Verkaufsangebot und der Plattform passen.

Drittens begehen sie durch die Übernahme fremder AGB eine Urheberrechtsverletzung, die ihrerseits abmahnfähig ist.

Wir vertreten Onlinehändler bundesweit und bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, Ihren Onlinehandel rechtssicher zu gestalten. Vom alleinigen Check bis zur kompletten rechtlichen Einrichtung Ihres Onlinehandels. Weitere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie hier.

Lassen Sie sich auf keine Experimente ein.

Die Erfahrung hat immer wieder gezeigt, dass eine vorbeugende Kontrolle oder Erstellung von sicheren AGB besser ist, als erst tätig zu werden, wenn die Abmahnung bereits im Briefkasten liegt, da neben den sodann entstehenden Kosten für den Gegenanwalt und den eigenen Rechtsbeistand der Onlineshop häufig für eine Zeit vom Netz genommen werden muss. 

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