Sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten die dort geltend gemachten Ansprüche nicht ungeprüft erfüllt werden. Lassen Sie sich beraten!
Ich überprüfe die Abmahnung für Sie auf ihre Rechtmäßigkeit und ihre Schwachstellen und berate Sie umgehend! Insbesondere bei der Verteidigung und Beratung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ist die richtige Taktik und Vorgehensweise von nicht zu unterschätzender Bedeutung!
Erstaunlich häufig kommt es vor – man glaubt es manchmal kaum –, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen werden, ohne dass ein klarer Wettbewerbsverstoß überhaupt erblickt werden kann.
Gängig sind ferner weitaus übersetzte Gegenstandswerte, die bei Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung der Gerichte regelmäßig zu Ihren Gunsten reduziert werden können.
Bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung müssen u. a. folgende Punkte durch einen im Wettbewerbsrecht versierten Anwalt detailliert und unter genauer Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung überprüft werden:
- Liegt überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vor?
- Besteht zwischen Abmahner und Abgemahnten überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis?
- Ist der rechtliche Verstoß genau genug umschrieben?
- Ist der in der Abmahnung angesetzte Gegenstandswert in Anbetracht des Verstoßes angemessen?
- Was wird in der Unterlassungserklärung gefordert? Muss diese – wie in nahezu allen Fällen – modifiziert, d. h. abgeändert werden?
- Welche Vertragsstrafe wird für den Fall der Zuwiderhandlung in der Unterlassungserklärung angesetzt?
Aufgrund zahlreicher geführter Abmahnverfahren als verteidigender und abmahnender Anwalt verfüge ich über die nötige Erfahrung, die Chancen einer erfolgreichen Verteidigung zu überprüfen und die richtige taktische Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen — wir vertreten bundesweit.