Was ist das Wettbewerbsrecht?
Das Wettbewerbsrecht regelt als Teilgebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes die Regeln des fairen Wettbewerbs in Beziehung auf die Markteilnehmer untereinander. Ferner dient es nach ausdrücklichem Gesetzeswillen dem Schutz der Verbraucher sowie der Allgemeinheit, wenn es in § 1 UWG heißt: „Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb"
Wettbewerbsrecht im Onlinehandel
Gerade im Onlinehandel hat das Wettbewerbsrecht an Bedeutung erheblich gewonnen. Aufgrund zahlreicher gesetzlicher Vorgaben ist es dem Onlinehändler als juristischen Laien nicht mehr möglich, diese ohne rechtliche Hilfestellung zu überblicken und damit teure Abmahnungen von Mitbewerbern sicher und konsequent auszuschließen.
Sinn und Zweck der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung
Die Abmahnung stellt sich als ein von Gesetz vorgesehenes außergerichtliches Mittel zur Verfolgung von Rechtsverstößen dar und dient gleichzeitig der außergerichtlichen Streitbeilegung. Der Abgemahnte soll durch die Abmahnung auf seinen Verstoß hingewiesen werden und gleichzeitig aufgefordert werden, diesen abzustellen. Hierzu ist der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung regelmäßig eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die dazu dient, eine Zuwiderhandlung strafbewehrt zu verhindern.
Unser Ziel ist daher Ihr rechtssicherer Onlineauftritt, damit Sie sich auf das Wesentliche, nämlich Ihren Handel – und zwar ohne Abmahnungen – konzentrieren können!
Auch sind wir Ihnen bei der Durchsetzung von Abmahnungen aufgrund von Wettbewerbsverstößen Ihrer unlauter handelnden Mitbewerbern behilflich!
Aufgrund von zahlreichen geführten Abmahnverfahren auf aktiver und passiver Seite, wissen wir, worauf es bei der Verteidigung als auch bei der Durchsetzung von Abmahnungen ankommt!