Ablauf der Onlinescheidung und Beauftragung
- Sie füllen unser Onlinescheidungsformular aus: völlig unverbindlich – wir melden uns bei Ihnen telefonisch oder schriftlich zurück und teilen Ihnen die genauen Kosten des Verfahrens mit. Erst dann entscheiden SIE, ob Sie uns beauftragen möchten.
- Sie übersenden uns eine Prozessvollmacht und wir fertigen den Scheidungsantrag, der an das zuständige Gericht gesendet wird und Ihrem Ehepartner sodann nach Zahlung der Gerichtskosten zugestellt wird.
- Sie erhalten von uns nach Zusendung durch das Gericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich, füllen diese aus und senden diese an uns zurück zwecks Weiterleitung ans Gericht.
- Ihr Scheidungstermin findet statt. Sie werden vor Gericht durch uns oder einem vor Ort tätigen Kollegen vertreten. Sie sind geschieden!
Die Zusendung des Formulars erfolgt völlig unverbindlich. Auch während des Verfahrens stehen wir Ihnen jederzeit bei Rückfragen ohne Zusatzkosten zur Verfügung. Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens von uns Ihren rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.
Wir vertreten Sie bundesweit in Ihrem Scheidungsverfahren, egal ob „online“ oder „klassisch“, unstreitig oder streitig, und werden dafür Sorge tragen, dass Ihr Wunsch nach einer zügigen und vor allem so kostengünstig wie möglichen Scheidung in Erfüllung geht. Wir versichern Ihnen, dass wir lediglich die gesetzlichen Kosten einer Scheidung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für Ihr Verfahren bei einer Beauftragung in Rechnung setzen und keine zusätzlichen Gebühren durch den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung treffen werden, so dass wir die Kosten des Verfahrens so günstig wie gesetzlich möglich für Sie halten.
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