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Abmahnung Baker McKenzie Rechtsanwälte: Calvin Klein Trademark Trust wegen Marke „Calvin Klein“

Wir vertreten einen Mandanten, der von den Rechtsanwälten Baker McKenzie aus Frankfurt am Main abgemahnt wurde. Es geht um eine angebliche Markenrechtsverletzung an dem Markenzeichen „Calvin Klein“, dessen Inhaber der Calvin Klein Trademark Trust aus Delaware (USA) ist.

Vorwurf in der Abmahnung der Baker McKenzie Rechtsanwälte

Über einen Testkauf will der Calvin Klein Trademark Trustfestgestellt haben, dass unser Mandant über Ebay gefälschte Unterwäsche unter der Bezeichnung „Calvin Klein“ verkaufen würde. Bei der angebotenen Ware soll es sich nicht um solche handeln, die von Calvin Klein selbst in den Verkehr gebracht worden ist. Es liege insbesondere auch keine Zustimmung zur Verwendung der geschützten Marke vor. 

„Calvin Klein“ ist eine geschützte Marke des Calvin Klein Trademark Trust. Unter der Bezeichnung „Calvin Klein“ gründete der heute 79-jährige Calvin Richard Klein eine Modemarke, die unter anderem Unterwäsche im gehobenen Preissegment verkauft. Abmahner ist der o.g. US-amerikanische Trust, dabei handelt es sich um ein rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Sondervermögen, gewissermaßen ähnlich zu einer deutschen Stiftung. 

Unter anderem ist die Bezeichnung „Calvin Klein“ als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Registernummer DD647386 eingetragen. Daher liege in dem Angebot nicht-originaler Unterwäsche unter Verwendung der Marke „Calvin Klein“ eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bzw. Art. 9 Abs. lit. a UMV vor.

Forderungen in der Abmahnung der Baker McKenzie Rechtsanwälte

Unser Mandant wird im Abmahnschreiben dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Auskunft über die Herkunft der Ware und den erzielten Gewinn zu erteilen sowie Schadensersatz zu leisten. Außerdem wird die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.973,90 € verlangt. Mit der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung würde sich unser Mandant dazu verpflichten, im Falle eines erneuten Verstoßes eine Vertragsstrafe an den Abmahner zu zahlen. Der Abmahnung liegt eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vor. Diese sieht für den Fall eines Verstoßes eine pauschale Vertragsstrafe von 5.100,- Euro pro Verstoß vor. Wir raten grundsätzlich davon ab, eine Unterlassungserklärung mit pauschaler Vertragsstrafe zu unterzeichnen. Dazu besteht in der Regel auch keine rechtliche Verpflichtung oder Veranlassung. 

Wie Betroffene auf eine Abmahnung der Baker McKenzie Rechtsanwälte reagieren sollten

Die vorliegende Abmahnung stellt eine klassische markenrechtliche Abmahnung dar. Es werden die klassischen Ansprüche, vor allen Dingen der Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch, geltend gemacht. Bei Markenrechtsverletzungen stellt sich immer zunächst einmal die Frage, ob überhaupt Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Nur wenn dies bejaht wird, kann eine Markenrechtsverletzung überhaupt vorliegen. Daher ist es sehr wichtig, bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung die gesamte Angelegenheit von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Ein solcher Fachanwalt ist auf das Spezialgebiet des Markenrechts hoch spezialisiert.

Eine selbstständige Reaktion auf Abmahnungen birgt Gefahren. Oftmals sind Abmahnungen vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt, die zu weit gefasst sind oder eine pauschale Vertragsstrafenregelung enthalten. Wir müssen auch von dem Ignorieren der Abmahnung abraten. In einem solchen Fall kann der Abmahner eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Alleine schon aus diesem Gesichtspunkt sollte ein gerichtliches Verfahren, wenn möglich, vermieden werden. Es ist also besonders wichtig, die in einer Abmahnung gesetzten Fristen sorgfältig zu beachten. Wir raten daher dazu, im Falle einer Abmahnung innerhalb der gesetzten Fristen unverzüglich einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu beauftragen. Dieser sollte die Abmahnung und den zugrunde liegenden Sachverhalt allumfassend prüfen und sodann die nötigen Schritte in die Wege leiten. 

Bei einer erhaltenen Abmahnung helfen wir Ihnen weiter!

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist zugleich auch Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben in der Vergangenheit zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen markenrechtliche Abmahnungen vertreten. Unser Ziel lautete dabei immer die möglichst kostengünstige und rechtssichere Erledigung der Angelegenheit. Gerne prüfen wir auch Ihren Fall.

Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Nutzen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Senden Sie uns einfach Ihre Abmahnung per E-Mail zu oder rufen Sie uns an, wir prüfen Ihren Fall im Rahmen unserer Ersteinschätzung kurz und erläutern Ihnen das mögliche weitere Vorgehen. Gerne nennen wir Ihnen dabei auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zudem wir ihr Mandat gerne übernehmen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir zudem selbstverständlich die gesamte Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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