Oops, wer hat das Formular gegessen?

Kanzlei Boelke Rechtsanwälte: IDO Interessenverband klagt beim Landgericht Dortmund wegen Verstöße im Internet

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz vertritt einen Mandanten, dem kürzlich eine Klage des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zugestellt wurde. Die Klage wurde von IDO vor dem Landgericht Dortmund erhoben und bezieht sich auf angebliche Verstöße im Internet.

Verstöße

Der IDO Interessenverband wird vor dem Landgericht Dortmund, vor dem Anwaltszwang herrscht, von der Rechtsanwaltskanzlei Boelke vertreten. In ihrer Klageschrift führen die Rechtsanwälte aus, dass unser damals noch nicht von uns vertretene Mandant eine Unterlassungserklärung abgegeben habe. Zuvor war unser Mandant von IDO abgemahnt worden, weil er angeblich im Internet Produkte zum Kauf angeboten haben und dabei nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt habe. Außerdem habe ein Link zur OS-Streitschlichtungsplattform gefehlt. Dies seien Wettbewerbsrechtsverletzungen gewesen, die der IDO Verband abmahnen könne. Unser Mandant hatte seinerzeit die Unterlassungserklärung unterschrieben.

Vertragsstrafe

Einige Zeit später sei dem IDO Verband aufgefallen, dass unser Mandant im Internet in seinen Angeboten zwar auf die OS-Streitschlichtungsplattform verwiesen habe, allerdings dieser Link nicht anklickbar gewesen sei. Dies würde einen Verstoß gegen die abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung darstellen. Daher müsse nun eine Vertragsstrafe i.H.v. 3.000,- Euro an den IDO Verband gezahlt werden. Da unser Mandant (den wir auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht vertraten) keine Zahlung leistete, erhob der IDO Verband schließlich Klage vor dem LG Dortmund. In der Klageschrift beantragt IDO, dass unser Mandant verurteilt wird, an IDO 3.000,00 Euro nebst Zinsen zu zahlen.

Was wir Betroffenen raten:

Wenn Ihnen ebenfalls eine Klage durch ein Landgericht zugestellt worden ist, dann können Sie sich dort nicht selbst vertreten. Dies bedeutet, dass Sie aufgrund des Anwaltszwanges einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, um wirksam Prozesshandlungen vorzunehmen. Wir raten Betroffenen dringend, unverzüglich nach Zustellung einer Klage einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu beauftragen. Dieser sollte prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang eine Verteidigung gegen die Klage sinnvoll und insbesondere wirtschaftlich ist. 

Tipp: Mit der Klagezustellung laufen wichtige Fristen. Wenn Sie nicht binnen 14 Tagen Ihre Verteidigungsbereitschaft anzeigen, können Sie alleine aus diesem Grund das Klageverfahren verlieren. Sie können den Fristbeginn dem gelben Umschlag entnehmen, der Ihnen von der Post zugestellt wurde. Auf diesem Umschlag hat der Briefträger das Datum der Zustellung notiert. Wir raten Ihnen unbedingt dazu, unverzüglich und schnellstmöglich nach Zustellung einer Klage einen Rechtsanwalt aus dem betreffenden Spezialgebiet zu beauftragen. 

Rechtstexte im Internet

Der vorliegende Fall zeigt, dass bereits im außergerichtlichen Verfahren eine Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt anzuraten ist. Es reicht nicht aus, auf eine Abmahnung mit dem Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung zu reagieren. Vielmehr müssen Onlinehändler eine Vielzahl von Vorschriften beachten und insbesondere ihre Rechtstexte im Internet auch immer auf dem jeweils aktuellen Stand halten. Wir bieten Onlinehändlern einen AGB Update-Service an. Hierbei erstellen wir nicht nur rechtssichere Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung & Co., sondern wir halten diese auch immer aktuell. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und müssen in diesen Bereichen nicht gesetzliche Änderungen und die Rechtsprechung im Auge behalten.

Wurden Sie verklagt? Dann beachten Sie bitte folgende Tipps

  • Achten Sie auf den Fristbeginn
  • Lassen Sie sich umgehend spezialisiert von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu Ihrem Gegner auf
  • Werden Sie zunächst nicht selbst aktiv

Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, die wettbewerbsrechtlich abgemahnt oder verklagt wurden. Unsere Mandanten sind Privatpersonen, Soloselbständige, Freelancer, Onlinehändler oder Unternehmen. Gerne helfen wir auch Ihnen kompetent und vertrauensvoll weiter. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail - wir bieten Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an, die völlig unverbindlich ist.

Sie erreichen uns per Telefon unter 02307-17062 oder per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de

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