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Klage Kanzlei Frommer Legal: LEONINE Licensing AG wegen Filmwerk „Looper“

​Wir vertreten in unserer Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht einen Mandanten, dem kürzlich eine Klage der Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) zugestellt wurde, die diese im Auftrag der LEONINE Licensing GmbH erhoben haben. 

Vorgeschichte und Ansprüche:

Vor der Klageerhebung hatte unser damals noch nicht durch uns vertretener Mandant eine Abmahnung und schließlich einen Mahnbescheid erhalten. Die außergerichtlich geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung hatte unser Mandant abgegeben, nicht aber die geforderten Kosten gezahlt. Nunmehr ging der Rechtsstreit wegen des geforderten Schadensersatzes in das gerichtliche Verfahren über. Die LEONINE Licensing AG macht Ansprüche wegen der vermeintlichen Verletzung von Urheberrechten geltend. In der uns vorliegenden Klageschrift heißt es, dass sie die exklusive Rechteverwerterin in Deutschland für den Film „Looper“ sei. Unser Mandant soll diesen Film unerlaubt in der Tauschbörse bittorent zum Download angeboten haben und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen haben (klassisches Filesharing). Die LEONINE Licensing AG fordert vor Gericht nun Lizenzschadensersatz von unserem Mandanten, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wurde. Mindestens verlangt die LEONINE Licensing AG 1.000,- Euro. Hinsichtlich des durch das behauptete Filesharing entstandenen Schadens heißt es in der Klageschrift, dass die Filmwerke üblicherweise im Rahmen einer Abruflizenz vermarktet werden, wonach die branchenüblichen Lizenzgebühren circa 50-70 Prozent des Netto-Verkaufspreises betragen. Durch das Anbieten von Filmwerken in Tauschbörsen entgingen den Urheberrechtsinhabern/Vermarktern entsprechende Einnahmen. Für die behauptete Verletzung der Urheberrechte seien die Rechtsverletzer daher lizenzschadensersatzpflichtig.  

„Niemand wird vergessen“

Der vorliegende Fall zeigt wieder einmal, dass es stimmt: "Niemand wird vergessen". Wird eine Abmahnung zunächst ignoriert oder nicht vollumfänglich auf die dort geltend gemachten Ansprüche eingegangen bzw. keine rechtssichere außergerichtliche Einigung mit dem Abmahner erzielt, folgen in der Regel gerichtliche Schritte. Bereits aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist dies in aller Regel wegen der zusätzlich anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren zu vermeiden. Es werden - dies zeigt unsere tägliche Kanzleipraxis - geltende Fristen von den Abmahnern sehr genau kontrolliert und überwacht. Insbesondere kurz vor Eintritt einer möglichen Verjährung ist daher die Beantragung eines Mahnbescheids nicht unüblich. Wird gegen einen solchen Widerspruch eingelegt, schließt sich ein reguläres zivilrechtliches gerichtliches Verfahren an. Wie der vorliegende Fall zeigt, ist es daher anzuraten, nach dem Erhalt einer Abmahnung diese unbedingt spezialisiert und umfassend von einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht überprüfen zu lassen. Je nach Einzelfall sollten sodann die jeweils zielführenden weiteren Schritte eingeleitet werden. Durch eine spezialisierte und fristgerechte Reaktion auf eine Abmahnung kann weiterer Schaden abgewendet werden, die Angelegenheit rechtssicher beigelegt werden und das Entstehen von weiteren Kosten, wie z.B. Gerichtskosten vermieden werden.

Klage zugestellt - und jetzt?

Spätestens nach der förmlichen Zustellung einer Klage in dem berühmten gelben Briefumschlag sollte umgehend spezialisierter rechtlicher Rat eingeholt werden. Beachten Sie unbedingt, dass mit dem Datum der Klagezustellung wichtige Fristen zu laufen beginnen. Der Zusteller hat auf Ihrem gelben Briefumschlag das Datum der Zustellung vermerkt. Auch Ihr gerichtlicher Gegner wird über das Datum der Zustellung informiert. Nach Ablauf von zwei Wochen, gerechnet ab dem Tag der Zustellung, endet die Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft. Nach diesem Fristablauf ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, dem Gericht anzuzeigen, dass man sich gegen die Klage verteidigen möchte. Nach weiteren zwei Wochen läuft in der Regel die Frist zur Klageerwiderung ab. Binnen dieser Frist muss dem Gericht ausführlich dargelegt werden, warum man die Klage für unzulässig oder unbegründet hält.

Merke: Es ist daher von alles entscheidender Bedeutung, dass Sie sich nach Zustellung einer Klage unverzüglich an einen spezialiserten Rechts- oder Fachanwalt wenden.

Für den Bereich des Urheberrechts ist der spezialisierte Ansprechpartner ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Dieser wird dann umgehend Ihren Fall umfassend prüfen und - je nach Sachlage - die Verteidigungsbereitschaft anzeigen und auf die Klage detailliert und zielgerichtet erwidern. 

Wir haben in unserem Ratgebervideo wichtige Reaktionstipps für Betroffene von urheberrechtlichen Abmahnungen zusammengefasst:

Wir helfen Ihnen gerne weiter - bundesweit! 

Sollten auch Sie eine Klage, Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil: 

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Kanzleiinhaber RA Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und steht Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent zur Seite. 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de. 

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