Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung RuhrKanzlei Rechtsanwälte: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf

Lange war es ruhig um die klassischen „Ticketabmahnungen“ geworden. Grund hierfür war offenkundig und eindeutig die uns beherrschende Pandemie. Fußballspiele fanden größtenteils ohne Zuschauer statt, sodass es denklogisch auch nicht zu etwaigen Ticketabmahnungen aufgrund von Ticketverkäufen gekommen ist.

Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreich insbesondere über die Abmahnungen des BVB wegen des Angebots von Tickets berichtet. Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA war hierbei nach unserer Kenntnis seit dem Jahre 2012 durch die Kanzlei Becker, Haumann & Gursky vertreten. Auch seit diesem Jahr vertreten wir mehrmals wöchentlich Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, die Abmahnadressaten von Ticketabmahnungen sind.

Nunmehr tritt für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA die RuhrKanzlei.eu auf, deren Inhaber ebenfalls Rechtsanwalt Ulf Haumann ebenfalls ist. Wie in den vergangenen Jahren vor der Pandemie auch, vertritt die Ruhrkanzlei.eu ausweislich ihres Internetauftrittes auch weitere Bundesligavereine.

Insoweit hat sich die Abmahnung im Hinblick auf den Vorwurf nicht geändert. Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist auch hier der Vorwurf, dass der Adressat Tickets des Spiels Borussia Dortmund gegen die TSG Hoffenheim im Rahmen der Internetplattform eBay-Kleinanzeigen eingestellt hat und dadurch die ATGB-Bestimmungen des BVB verletzt worden sind.

Insoweit beruft sich der BVB auf seine ATGB-Klausel, wonach Tickets nicht öffentlich, insbesondere im Internet, z. B. bei eBay-Kleinanzeigen oder auf anderen nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf angeboten werden dürfen.

Was wird in der uns vorliegenden Abmahnung gefordert?

Einerseits wird die Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausräumenden strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Daneben werden Rechtsverfolgungskosten sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 597,60 € gefordert, wobei sich dieser Betrag aus einer Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € und Kosten der Rechtsverfolgung auf Grundlage eines Betrages in Höhe von 347,60 € zusammensetzt.

Im Hinblick auf die Vertragsstrafe bezieht sich der BVB ebenfalls auf seine ATGB, dort auf die Ziffer 11, in der eine Vertragsstrafenregelung aufgenommen ist.

Die Kosten der Rechtsverfolgung werden hierbei geltend gemacht auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 3.500,00 € sowie dem Ansatz einer 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 €, was den vorstehenden Betrag sodann ergibt.

Schließlich wird ebenfalls ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, wonach der Adressat der Abmahnung angeben soll, Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, und welche und wie viele Eintrittskarten zu welchem Preis an weitere Personen veräußert worden sind.

Die Abmahnung zeigt, dass die geltend gemachten Kosten in Höhe von 597,60 € bei zwei Tickets durchaus höher liegen als in der Vergangenheit. So gab es zwar auch zu diesem Zeitpunkt durchaus Abmahnungen, in denen Beträge bis zu 750,00 € vergleichsweise angeboten worden sind, in der Regel wurden jedoch lediglich 250,00 € als Angebot den Abmahnadressaten unterbreitet.

 

Wie ist nun mit der Abmahnung umzugehen?

Zunächst ist natürlich zu klären, inwiefern der Abmahnvorwurf berechtigt ist. Hier zählen durchaus zahlreiche Aspekte, die bei der Beurteilung dieser Frage in rechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen sind. Entscheidend ist zum einen, wer die entsprechenden Tickets angeboten hat. Besteht hier beispielsweise keine unmittelbare Vertragsbeziehung zum BVB, erscheinen die geltend gemachten Ansprüche bereits fraglich. Weiterhin ist natürlich stets Voraussetzung, dass die ATGB auch zum Bestandteil des Vertrages geworden sind.

In vielen Fällen bietet es sich an, durchaus über die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung nachzudenken und die geltend gemachten Beträge zu reduzieren. Es bestehen grundsätzlich immer mehrere Wege der Vorgehensweise. Aufgrund der erheblichen Anzahl der von uns in der Vergangenheit vertretenen Fällen, können wir Ihnen sicherlich bei Ihrem Abmahnschreiben weiterhelfen. Sie erhalten von uns eine individuelle Beratung. Wir bieten Ihnen auch eine unverbindliche und gleichzeitig kostenlose Ersteinschätzung an, indem Sie uns entweder unmittelbar unter 02307/17062 anrufen oder uns Ihr Abmahnschreiben vorab kostenlos und unverbindlich an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir vertreten Ihre Interessen hierbei bundesweit.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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