Wir hatten bereits des Öfteren in diesem Jahr über Abmahnungen der Firma Harley Davidson LLC berichtet. In diesem Jahr sind uns bereits mehrfach solche Abmahnungen der H-D U.S.A. LLC. durch die Kanzlei Grünecker vorgelegt worden.
Bei der aktuellsten Abmahnung handelt es sich um eine solche, welche datiert ist auf den 07.09.2021.
Die Firma Harley Davidson beruft sich hierbei unter anderem auf ihre zahlreichen registrierten Marken in Form Wort-, sowie Bildmarken.
Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnungen in diesem Jahr waren beispielsweise Aufkleber sowie Aufnäher und ähnliche Produkte. Auch hatten wir betroffene Motorradhändler, die beispielsweise an ihren Ladenlokalen Werbung mit Aufschriften von Harley Davidson hängen haben, zahlreich vertreten.
Neben der Frage der grundsätzlichen Berechtigung der Abmahnung ist stets bei diesen Abmahnungen der besonders hohe Gegenstandswert ins Auge gefallen. Dieser wurde in allen uns vorliegenden Abmahnungen mit einem solchen in Höhe von 500.000,00 € bemessen, was alleine Anwaltskosten in Höhe von über 5.000,00 € in den jeweiligen Fällen nach sich zog.
Neben der Geltendmachung von Anwaltskosten ist natürlich stets Gegenstand der Abmahnung die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sowie die der Abmahnung anliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wir raten dringend davon ab, diese ungeprüft zu unterzeichnen. An dieser Stelle bedarf es großer Vorsicht, um insbesondere zu verhindern, dass es hier zu einstweiligen Verfügungsverfahren oder Ähnlichem kommt. Insofern liegt das Kostenrisiko für die erste Instanz bei vollständigem Verlust des Prozesses bei sage und schreibe 30.070,24 €.
Fachanwaltlicher Rat ist daher von entscheidender Bedeutung. Hier sollten Sie sich keinesfalls auf etwaige Experimente einlassen oder gar versuchen, die Angelegenheit persönlich in Angriff zu nehmen, da auch die Konsequenzen nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bei nicht ausreichender Beratung und Beachtung vieler materiell rechtlicher Aspekte teuer werden kann.
Es handelt sich bei unserer Kanzlei um eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben bereits hunderte von Abmahnungen aus dem Markenrecht vertreten sowie verteidigt. Herr Rechtsanwalt Heidicker ist Markenanwalt aus Leidenschaft und als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ihr hoch spezialisierter Rechtsanwalt für das Markenrecht. Sollten auch Sie eine entsprechende Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung oder auch eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Sie erhalten von uns natürlich eine unverbindliche Ersteinschätzung, in der wir Ihnen auch die genauen Kostenrisiken aufschlüsseln. Lassen Sie uns gerne die Abmahnung unter ra@kanzlei-heidicker.de zukommen oder rufen Sie uns unter 02307/17062 unmittelbar an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.