Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb: Wegen irreführende Bewerbung bei Lebensmitteln

Uns wurde erneut eine aktuelle Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerbes e. V. vom 30.08.2021 vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf an unseren Mandanten, dieser habe ein Nahrungsergänzungsmittel in irreführender Weise beworben. Bei dem Nahrungsergänzungsmittel handelt es sich um ein solches, welches die männliche Potenz fördern soll.

Nach Auffassung des Verbandes ist die von unserer Mandantschaft verwendete Auslobung irreführend. Insofern liege eine irreführende Bewerbung eines Lebensmittels immer dann vor, wenn ihm nach den Erkenntnissen der Wissenschaft die ausgelobten Wirkungen nicht zukommen oder dies nicht hinreichend gesichert ist.

Neben den Abmahnkosten in Höhe der standardisierten 238,00 € fordert der Verband von unserer Partei die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Bei Abmahnungen dieser Art liegt der Schwerpunkt im Regelfall nicht bei den Abmahnkosten, sondern vielmehr zunächst natürlich in der Frage, ob die Abmahnung in der Sache berechtigt ist.

Darüber hinaus kommt der potentiellen Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung erhebliche Bedeutung zu.

So ist es natürlich durchaus möglich, dass durch die strafbewehrte Unterlassungserklärung bei der Bewerbung von Lebensmitteln dieser Art der Absatz erheblich erschwert wird.

In diesem Zusammenhang bieten wir für Sie eine umfassende Beratung an, welche Möglichkeiten zur Bewerbung weiterhin bestehen.

Insbesondere erfolgt durch uns ein professioneller Abgleich zwischen abgegebener strafbewehrter Unterlassungserklärung sowie der von Ihnen sodann vorzunehmenden Bewerbung des Produktes. Unsere Beratung steht stets als ganzheitlich, sodass Sie nach Abschluss der Abmahnangelegenheit einerseits weiter handeln können, andererseits genau wissen, was Sie dürfen und was Sie nicht dürfen.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Senden Sie uns die Abmahnung zwecks einer kostenlosen Ersteinschätzung an ra@kanzlei-heidicker.de zu. Gerne rufen Sie uns auch unverbindlich unter 02307/17062 an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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