Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Ido Interessenverband: Wegen Widerrufsbelehrung und Tipps für Betroffene

Aktuell verteidigen wir einen Mandanten, der von dem Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsultion deutscher Online-Unternehmen e.V. ("IDO") abgemahnt worden ist. Ihm werden Wettbewerbsverletzungen vorgeworfen. Was Betroffene tun sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeberbeitrag.

In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass es sich bei dem Ido Verband um einen solchen Verband handele, in dem circa 2.600 Online-Shops, Online-Warenhäuser, Apotheken, IT-Dienstleister, Provider, Verlage, Fabrikanten usw. Mitglied seien. Als Wettbewerbsverband sei er berechtigt, die Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften abzumahnen. Auf Seiten 2-4 des Abmahnschreibens wird eine Vielzahl von Rechtsprechung benannt, die die Aktivlegitimation (= Abmahnberechtigung) des Ido Verbands bejaht habe. Sodann wird unserem Mandanten benannt, welche konkreten Rechtsverletzungen ihm vorgeworfen werden.

Vorwürfe:

  • Fehlen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung
  • Widerrufsbelehrung beinhaltet den Hinweis, dass auch durch Rücksendung der Ware widerrufen werden könne
  • Fehlerhafte Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung (Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB)
  • Fehlerhafte Belehrung zur Ersatzpflicht bei gezogenen Nutzungen
  • Fehlerhafte Belehrung über die gesetzliche Frist zur Rückerstattung des Kaufpreises im Falle eines Widerrufs
  • Fehlender Hinweis auf das Muster-Widerrufsformular
  • Unzulässige Aufrechnungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Sämtliche oben genannten und angeblich vorliegenden Rechtsverletzungen seien zugleich Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Diese seien zu unterlassen. Dem Ido Verband stehe ein Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG zu.

Forderungen:

Unser Mandant wird in dem Abmahnschreiben dazu aufgefordert, die angeblichen Rechtsverletzungen ab sofort zu unterlassen. Darüber hinaus soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit würde er sich verpflichten, im Falle von zukünftigen Verstößen eine Vertragsstrafe an den Ido Verband zu zahlen. Der Abmahnung ist als Anlage bereits ein vorformuliertes Muster einer Unterlassungserklärung beigefügt.

Außerdem wird von unserem Mandanten verlangt, dass dieser eine abmahnbezogene Kostenpauschale in Höhe von 232,05 € an den Ido Verband zahlt.

Was ist von der Abmahnung zu halten?

Die Beantwortung dieser Frage bedarf der Überprüfung im Einzelfall. Generell kann gesagt werden, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen weder ignoriert werden sollten, noch selbständig auf diese reagiert werden sollte. Denn es könnte in diesen Fällen ein gerichtliches Verfahren drohen, bzw. Sie könnten sich zu mehr verpflichten, als rechtlich geboten ist. Da wir in unserer spezialisierten Kanzlei in den vergangenen Jahren bereits eine erhebliche Anzahl an Mandaten bearbeitet haben, in denen unsere Klienten von dem Ido Verband abgemahnt wurde, haben wir entsprechende Erfahrungen erworben. Anhand derer können wir Abgemahnten eine Reihe von Tipps mit an die Hand geben, wie Sie sich bei Erhalt einer Ido-Abmahnung verhalten sollten. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker (Rechts- und Fachanwalt unter anderem für gewerblichen Rechtsschutz) fasst diese Tipps im nachfolgenden Ratgeber-Videobeitrag zusammen:

Unsere Devise: Vorsorge ist besser als Nachsorge

Wir beraten dauerhaft eine hohe Anzahl an Onlinehändlern aus dem gesamten Bundesgebiet. Als im Wettbewerbsrecht spezialisiserte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz wissen wir, dass es recht häufig zu Änderungen von Gesetzen oder der Rechtsprechung kommt, die jeweils eine Anpassung von Rechtstexten erforderlich macht. Wir sind der Ansicht, dass sich Onlinehändler auf ihr jeweiliges Business konzentrieren sollten und die Rechtssicherheit in ihren Onlineshops sowie bei Ebay, Amazon & Co. in die Hände von Spezialisten geben sollten. Die Fülle und Komplexität der verschiedenen Rechtsnormen auf nationaler und europarechtlicher Ebene kann unserer Erfahrung nach von juristischen Laien schlicht nicht "nebenbei" neben dem eigentlichen Business kontinuierlich mitverfolgt werden. Zu Beginn des neuen Jahres 2022 ändern sich z.B. zahlreiche Vorschriften im nationalen Kaufrecht. Die §§ 433 ff. BGB werden zum Teil von Grund auf neu gefasst. Zahlreiche neue Pflichten kommen auf Online- und Offlinehändler zu. Diese machen die Anpassung und Aktualisierung der verwendeten Rechtstexte erforderlich. 

Wir bieten Onlinehändlern daher getreu unserem Motto "Vorsorge ist besser als Nachsorge" unser beliebtes AGB UPDATE PAKET an. Dieses umfasst nicht nur die Erstellung der erforderlichen Rechtstexte wie Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, etc. - wir halten diese auch entsprechend dem aktuellen gesetzlichen Stand immer "up to date". In unserem Vorstellungsvideo erläutert Ihnen Jan B. Heidicker, was von unserem AGB Update Paket genau umfasst ist:

Abmahnung erhalten? Gerne helfen wir auch Ihnen!

Wir verteidigen Sie kompetent und zielgerichtet gegen Abmahnungen. Wir haben bereits eine große Anzahl von Unternehmen gegen weltbekannte Unternehmen verteidigt. Unsere Spezialisierung und Erfahrung ist Ihr entscheidender Vorteil. Die auf das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht spezialisierte Kanzlei Heidicker betreut Onlinehändler sowie andere Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet. Aufgrund der hohen Streitwerte sowie des damit im Zusammenhang stehenden Kostenrisikos ist fachkompetenter Rat und besonderer Betrachtung der Wirtschaftlichkeit nach unserer Auffassung der entscheidende Faktor im Wettbewerbsrecht. Herr Rechtsanwalt Heidicker verfügt über insgesamt drei Fachanwaltstitel. Er ist unter anderem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der das Wettbewerbsrecht mit umfasst.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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