Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Sandhage Rechtsanwälte: Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR wegen Verpackungsregister „LUCID”

Wir verteidigen aktuell gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Berliner Rechtsanwalts Gereon Sandhage. Dieser mahnt im Auftrag der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR ab. Der Vorwurf lautet, dass unser Mandant angeblich das Verpackungsgesetz nicht beachtet haben soll. 

Der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR sei aufgefallen, dass unser Mandant über Ebay Produkte in Verpackungen zum Kauf anbiete, sich aber vorher nicht im Verpackungsregister LUCID registriert habe. Die Vorschrift des § 9 des Verpackungsgesetzes sieht vor, dass vor dem gewerblichen Inverkehrbringen von Verpackungen eine Registrierung beim Verpackungsregister LUCID nötig ist. Indem unser Mandant die erforderliche Registrierung unterlassen habe, habe er wettbewerbswidrig gehandelt. Daher sei die Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR als Mitbewerber unseres Mandanten berechtigt, den angeblichen Rechtsverstoß abzumahnen.

Anwaltskosten aber keine Unterlassungserklärung:

"Da es sich um erstmaligen Verstoß handelt", so heißt es in dem Abmahnschreiben, wird nicht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Dieser Umstand dürfte mit dem jüngst in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs zusammenhängen. In bestimmten Fällen ist aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bei erstmaligem Verstoß möglich. Stattdessen verlangt RA Sandhage von unserem Mandanten, dass dieser die angeblich fehlende Registrierung nachholt. Außerdem wird die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 280,60 Euro verlangt.

Was Betroffene beachten sollten:

Sie sollten das Abmahnschreiben weder ignorieren, noch die geforderten Kosten ohne vorherige Überprüfung überweisen. Darin könnte ein Schuldeingeständnis gesehen werden. Stattdessen raten wir dazu, das Anwaltsschreiben unverzüglich nach Erhalt einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zur Überprüfung vorzulegen. 

Es gibt einige Grundregeln, die nach dem Erhalt einer Abmahnung beachtet werden sollten. Diese erläutert Ihnen im nachfolgenden Ratgebervideo Kanzleigründer und -inhaber sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht und IT-Recht Jan B. Heidicker:

Wurden Sie abgemahnt?

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt eines Anwalts- oder Abmahnschreibens via Telefon (02307-17062) oder E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. 

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