Oops, wer hat das Formular gegessen?

Schadensersatzforderung ksp Rechtsanwälte: ddp media GmbH wegen angebliche Urheberrechtsverletzung an Fotos

Die ksp Rechtsanwälte machen im Auftrag der ddp media GmbH Schadensersatzforderungen wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an Fotos geltend. Wir erklären, wie Betroffene reagieren sollten.

Gegenstand der ksp-Anwaltsschreiben ist, dass die ddp media GmbH auf der Webseite, dem Blog oder Profil des Adressaten eine Urheberrechtsverletzung erkannt haben will. Konkret heißt es, die ddp media GmbH halte an dem entsprechenden Foto die ausschließlichen Nutzungsrechte i. S. d. Urheberrechtsgesetzes. Eine Zustimmung zur Verwendung des Fotos durch den Adressaten habe es nicht gegeben. Daher sei der Adressat zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

Schadensersatz:

Im Bereich des Urheberrechts gibt es unter anderem die Möglichkeit, Schadensersatz nach der Lizenzanalogie zu berechnen. Dazu werden mitunter die MFM Honorartabellen herangezogen. Diese werden von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing erstellt und listen tabellarisch auf, für welche Lizenzen jeweils branchenüblich welche Beträge verlangt werden können. So berechnen auch die ksp Rechtsanwälte vorliegend den Schadensersatzbetrag. In einem uns aktuell vorliegenden Schreiben soll der Adressat rund 1.100,- Euro zahlen. Dieser Betrag schlüsselt sich auf in Schadensersatz, Zinsen und Anwaltskosten. Für die Zahlung dieses Betrages wird eine kurze Frist gesetzt.

Was tun als Betroffener?

Haben Sie in Ihrer Post ebenfalls ein solches Forderungsschreiben vorgefunden? Dann sollten Sie nicht zahlen, ohne die Angelegenheit zuvor spezialisiert anwaltlich überprüfen zu lassen. Ein im Urheberrecht spezialisierter Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sollte überprüfen, ob die angebliche Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, die geforderten Beträge angemessen und die Angelegenheit vollumfänglich rechtssicher beendet werden kann.

Wir haben ein Ratgebervideo speziell zu dieser Thematik erstellt. Darin schildert Ihnen Jan B. Heidicker (Kanzleiinhaber und Fachanwalt u.a. für Urheber- und Medienrecht), worauf es nach dem Erhalt einer Schadensersatzforderung entscheidend ankommt. Beachten Sie daher die im Video genannten Tipps:

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Rufen Sie uns einfach an: 02307-17062. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Unsere E-Mail-Adresse lautet: ra@kanzlei-heidicker.de

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de 

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