Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Kanzlei Blue Port Legal: HSV Fußball AG wegen Hashtag „#HSV” auf Instagram

Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Blue Port Legal vor, die im Auftrag der HSV Fußball AG ausgesprochen wurde und in der es um eine angebliche Markenrechtsverletzung auf Instagram geht. Der Abmahnungsempfänger soll unerlaubt den Hashtag #HSV verwendet haben und hierdurch die Markenrechte des Fußballclubs verletzt haben.

Die Social Media Plattform Instagram erfreut sich bei zahlreichen Personen großer Beliebtheit. Die zu Facebook gehörende Plattform verzeichnet global mehr als 1 Millarde Nutzer. Jeden Tag werden mehr als 60 Millionen Beiträge auf Instagram hochgeladen, zum Beispiel Fotobeiträge, Instagram-Storys oder Reels (kurze hochkantige Videos). Auch zahlreiche Marken und Unternehmen sind auf Instagram vertreten und nutzen die Plattform zur Neukundengewinnung. Auch der Hamburger Fußballclub HSV ist auf Instagram vertreten und hat dort aktuell 361.000 Abonnenten. 

Vorwurf:

Der Adressat der uns aktuell vorliegenden Abmahnung ist ebenfalls Nutzer auf Instagram. In der Abmahnung der Kanzlei Blue Port Legal heißt es, er habe in einem Beitrag auf Instagram den Hashtag #HSV verwendet und sei hierzu nicht befugt gewesen. Bei Hashtags handelt es sich um ein mit einer Raute (#) beginnendes Schlagwort, dessen Sinn die Auffindung von Inhalten zu bestimmten Themen in sozialen Netzwerken ist. In der Abmahnung heißt es, dass die Bezeichnung "HSV" eine geschützte Marke sei, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Registernummer 30613597 eingetragen sei. Die Verwendung der Bezeichnung "HSV" sei daher grundsätzlich nur der Markeninhaberin selbst (HSV Fußball AG) gestattet - Dritte benötigten hierfür eine Lizenz. Indem der Adressat der Abmahnung ohne Vorliegen einer solchen Lizenz den Hashtag #HSV verwendet habe, verletze er die Markenrechte des Fußballclubs. 

Forderungen:

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung soll der Adressat der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit würde er sich dazu verpflichten, für jeden Fall der zukünftigen Nutzung des Hashtags #HSV eine Vertragsstrafe an die HSV Fußball AG zu zahlen. Der Abmahnung ist bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung beigefügt. 

Weiterhin wird der Abmahnungsempfänger aufgefordert, die entstandenen Rechtsanwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung in Höhe von 1.682,70 € zu erstatten. Für die Erfüllung beider geltend gemachter Forderungen wird eine kurze Frist gesetzt.

Darf ich jetzt bestimmte Hashtags nicht mehr nutzen?

Diese Frage kann man pauschal leider nicht beantworten. Für eine Markenrechtsverletzung muss grundsätzlich sogenanntes Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegen. Das bedeutet, dass die rein private Verwendung von bestimmten Hashtags - selbst wenn sie aus geschützten Markenzeichen bestehen - grundsätzlich nicht per se unzulässig ist. Jedoch liegt Handeln im geschäftlichen Verkehr meist schneller vor, als es auf den ersten Blick womöglich scheint. Daher ist dies eine Frage, die nur im Einzelfall nach Prüfung der jeweiligen Umstände beantwortet werden kann. 

Abmahnung erhalten - wie reagieren?

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt? Wirft man Ihnen ebenfalls vor, unerlaubt einen bestimmten Hashtag auf Instagram oder einem anderen sozialen Netzwerk verwendet zu haben? Sie sollten eine Abmahnung grundsätzlich nicht ignorieren. Denn im Falle des fruchtlosen Fristablaufs leitet Ihre Gegenseite möglicherweise gerichtliche Schritte gegen Sie ein, was bereits aus Kostengründen vermieden werden sollte. Allerdings ist es auch nicht ratsam, die beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Diese kann als Schuldeingeständnis ausgelegt werden und den Abgemahnten unangemessen benachteiligen. 

Eine Abmahnung sollte daher von einem spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt überprüft werden. Dieser sollte auch die geltend gemachten Kosten auf ihre Berechtigung und Höhe hin überprüfen.

Wenn Sie ebenfalls eine HSV-Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen gerne unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen Sie uns unter 02307-17062 an. Wir verteidigen gegen Abmahnungen grundsätzlich im Rahmen eines transparenten und fairen Pauschalhonorars und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Bei uns erhalten Sie:

- eine spezialisierte Beratung aufgrund unserer einschlägigen Erfahrung

- persönliche und enge Beratung und Betreuung

- ein faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- eine bundesweite Vertretung

- sowie eine unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen in unserer Kanzlei finden Sie auch in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidickder.de!

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