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Abmahnung CBH Rechtsanwälte: Burberry Limited wegen Bezeichnung "BURBERRY"

Die Rechtsanwälte CBH aus Hamburg haben aktuell wieder einen unserer Mandanten markenrechtlich abgemahnt. Im Auftrag der Burberry Limited wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch den Verkauf von Waren in seinem Onlineshop die Markenrechte von Burberry verletzt zu haben.

Die Bezeichnung "BURBERRY" ist zugunsten der britischen Burberry Limited (Ltd.) markenrechtlich geschützt und unter anderem unter der der Registernummer 001 058 312 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen. Unter der Bezeichnung "BURBERRY" stellt und vertreibt die Burberry Ltd. laut Abmahnung "luxeriöse Bekleidungsstücke aller Art, Lederwaren, insbesondere Taschen, Schuhe und vielfältige Accessoires, die ausnahmslos mit der berühmten Marke 'BURBERRY' gekennzeichnet" seien.

Vorwurf:

Unser Mandant soll laut Abmahnung über seinen eigenen Onlineshop Produkte zum Kauf angeboten haben, die er angeblich unerlaubt mit der Bezeichnung "BURBERRY" beworben haben soll. Bei den angebotenen Produkten handele es sich allerdings nicht um solche, die von der Burberry Ltd. selbst in den Verkehr gebracht worden seien. Demzufolge sei die Nutzung dieser Bezeichnung für die angebotenen Waren unzulässig. Dies stelle vielmehr eine Markenrechtsverletzung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV dar.

Forderungen:

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung soll unser Mandant eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit würde er sich verpflichten, die angebliche Markenrechtsverletzung künftig nicht zu wiederholen. Im Falle eines Verstoßes hiergegen müsste er eine Vertragsstrafe an die Burberry Ltd. zahlen.

Außerdem soll unser Mandant die Anwaltsgebühren für den Ausspruch der Abmahnung erstatten. Diese werden nach einem Streitwert von 200.000 € berechnet.

Unser Rat an Abgemahnte:

Die uns vorliegende Abmahnung stellt eine klassische markenrechtliche Abmahnung dar. Geltend gemacht wird neben dem Unterlassungsanspruch auch ein Kostenerstattungsanspruch bzgl. der Abmahnkosten. Beide Ansprüche bestehen gleichwohl nur, wenn die angebliche Markenrechtsverletzung auch tatsächlich vorgelegen hat. Dies sollte von einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden. Damit eine Markenrechtsverletzung tatsächlich bejaht werden kann, müssen vielseitige und umfangreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel muss ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegen, andernfalls ist eine Markenrechtsverletzung nicht möglich. Hier sind immer die Einzelumstände des Falles entscheidend. Häufig finden sich Ansatzpunkte, die an der Berechtigung der Abmahnung Zweifel aufkommen lassen können oder zumindest aus taktischer Sicht dazu geeignet sein können, den wirtschaftlichen Schaden einer Abmahnung zu minimieren. Abgemahnten bietet unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechsschutz mit unserer Ersteinschätzung einen besonderen Service: Senden Sie uns Ihre Abmahnung einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unter 02307-17062 an. Sie erhalten dann von uns eine erste, kostenlose und unverbindliche Einschätzung zu Ihrer persönlichen Abmahnung. Bei dieser Gelegenheit nennen wir Ihnen gerne einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Ihre Mandatierung gerne übernehmen. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, rechnen wir natürlich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und übernehmen die Abwicklung und Kommunikation mit dieser. 

Grundregeln bei Abmahnungen:

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie als Betroffener die folgenden Grundregeln beachten:

• Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

• Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

• Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

• Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

• Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

• Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Wir helfen auch Ihnen gerne individuell und kompetent weiter. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

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