Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung brandt.legal Rechtsanwälte: Tecxos GmbH wegen KN95 Atemschutzmasken

Die Tecxos GmbH hat über ihren Rechtsanwalt Philipp Brandt von der Kanzlei brandt.legal aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen eines vermeintlich unlauteren ebay-Angebots zum Kauf einer KN95 Atemschutzmaske aussprechen lassen. Von dem Empfänger der Abmahnung wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Zunächst heißt es in der Abmahnung, dass die Tecxos GmbH und unser Mandant (der Adressat der Abmahnung) Mitbewerber seien und die Tecxos GmbH daher nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnbefugt sei. Sodann wird der vermeintliche Rechtsverstoß dargelegt: Unser Mandant soll in wettbewerbswidriger Weise auf ebay KN95 Atemschutzmasken zum Kauf angeboten haben und dabei gegen mehrere Marktverhaltensregeln verstoßen haben. Konkret vorgeworfene angebliche Verstöße:

  • Angabe, dass das zu erwerbende Produkt über eine europäische Schutzklasse verfüge
  • Angabe, dass das zu erwerbende Produkt über ein CE- bzw. FFP-2-Zertifikat verfüge
  • Lieferung der Atemschutzmaske an eine Nicht-Gesundheitseinrichtung bzw. an eine Nicht-systemrelevante-Einrichtung
  • Nichtvorhandensein einer Marktverkehrsfähigkeitsbescheinigung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Das Inverkehrbringen von Atemschutzmasken sei unter anderem in folgenden Vorschriften gesetzlich geregelt: PSA-Verordnung (EU) 2016/425; § 2 Abs. 4a Medizinproduktegesetz; § 9 der Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie (MedBVSV). Der Verkauf bzw. das Angebot durch unseren Mandanten erfülle die dort vorgesehen spezialgesetzlichen Voraussetzungen nicht. Daher liege auch eine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3 Abs. 1, 3 a, 5 UWG vor.

Forderungen: 

Aufgrund des vermeintlich wettbewerbswidrigen Angebots der KN95 Atemschutzmasken auf ebay verlangt die Gegenseite von unserem Mandanten, dass dieser eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. Damit würde er für die Zukunft versprechen, die angeblich wettbewerbswidrigen Handlungen in Zukunft nicht (erneut ?) vorzunehmen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung muss eine Vertragsstrafe an den ursprünglichen Abmahner gezahlt werden. In der dem Abmahnschreiben beigefügten vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine pauschale Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,- Euro pro etwaigem Verstoß vorgesehen. 

Des Weiteren wird die Erstattung der Testkaufkosten für eine Bestellung verlangt, die die Gegenseite bei unserem Mandanten vorgenommen haben will. Außerdem soll unser Mandant die Rechtsanwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung erstatten. Diese werden mit 1.142,14 € beziffert.

Außerdem verlangt die Gegenseite von unserem Mandanten auch Schadensersatz für die angeblich wettbewerbswidrige Handlung (§ 9 S. 1 UWG). Unser Mandant habe durch den Verkauf der Masken einen Gewinn erzielt. Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit aufgrund der Corona-Pandemie sei die Nachfrage erheblich gestiegen. Da der Gewinn unserer Mandantschaft durch den bewussten Rechtsbruch zustandegekommen sei, habe sie den erzielten Gewinn insoweit an die Tecxos GmbH herauszugeben, als er auf der Rechtsverletzung beruhe. Gefordert wird insofern von unserem Mandanten ein Schadensersatzbetrag i.H.v. 500,- €.

Die Gesamtforderung beläuft sich also auf 1.642,14 € zzgl. der Testkaufkosten.

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Wenn Sie ebenfalls Adressat einer Abmahnung der Tecxos GmbH wegen angeblich wettbewerbswidrigem Verkauf von Atemschutzmasken oder anderen Produkten geworden sind, sollten Sie die folgende Ratgebertipps beachten:

  • Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht! Dadurch könnte es der Gegenseite möglich sein, ein gerichtliches Verfahren gegen Sie einzuleiten.
  • Unterschreiben Sie nicht die der Abmahnung beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Dieses von dem gegnerischen Anwalt (!) vorformulierte Dokument kann für den Abgemahnten nachteilig gefasst sein oder ein Schuldeingeständnis darstellen. Wir raten gernell davon ab, Unterlassungserklärungen mit pauschaler Vertragsstrafenregelung zu unterzeichnen. Im Falle eines Verstoßes besteht in diesem Fall ein geringerer Verhandlungsspielraum.
  • Beachten Sie die in der Abmahnung gesetzten Fristen! 
  • Lassen Sie Ihren Fall von einem auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen. 

Jede Abmahnung bezieht sich auf einen Einzelfall. Ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, hängt ganz entscheidend von Ihren individuellen Fallumständen ab. Je nach Sachverhalt kann eine unberechtigte Abmahnung zurückgewiesen werden oder auf eine (teilweise) berechtigte Abmahnung z.B. eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine Überprüfung der Abmahnung durch einen spezialisierten Fachanwalt ist auch im Hinblick auf die geforderten Zahlungsbeträge anzuraten. Nicht selten stellen wir in unserer täglichen Kanzleipraxis fest, dass Forderungen der Gegenseite mitunter deutlich zu hoch ausfallen. 

In dem folgenden Ratgebervideo hat Kanzleiinhaber und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Jan B. Heidicker noch einmal die wichtigsten Reaktionstipss im Falle einer Abmahnung für Sie:

Unsere Fachanwaltskanzlei bietet Abgemahnten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben dazu einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unter 02307-17062 an. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

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