Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Kessler Kaiser Rechtsanwälte: AUDI AG wegen Markenrechtsverletzung

Einer unserer Mandanten erhielt kürzlich eine Abmahnung der Rechtsanwälte Kessler Kaiser aus Würzburg im Auftrag der AUDI AG. Angeblich soll er Markenrechte von AUDI verletzt haben, als er Aufkleber über eBay verkaufte.

In der Abmahnung heißt es zunächst, dass diverse Zeichen zugunsten der AUDI AG markenrechtlich geschützt und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen seien:

  • Vier ineinander liegenden Ringe (AUDI-Logo)
  • Drei ineinander liegende Ringe mit einem Herzen und dem Zeichen eines Herzschlages (Vektorgrafik)
  • Wortzeichen "AUDI"
  • Wortzeichen "A3"
  • Wortzeichen "A4"
  • Wortzeichen "A5"
  • Wortzeichen "A6"
  • Wortzeichen "A8"
  • Wortzeichen "quattro"
  • Wortzeichen "Q5"
  • Abbild eines Geckos (nach rechts schauend)
  • Abbild eines Geckos (nach links schauend)

Unserem Mandanten wird sodann vorgeworfen, dass er auf eBay verschiedene Aufkleber zum Kauf angeboten haben soll, die mit den angegebenen Markenzeichen der AUDI AG (teilweise abgewandelt) versehen, bzw. bedruckt sein sollen. Bei den Aufklebern handele es sich nicht um Originalware der AUDI AG. Daher stelle die Verwendung durch unseren Mandanten eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 Absatz 1 MarkenG dar. 

Forderungen:

Infolge der angeblichen Markenrechtsverletzung verlangt AUDI von unserem Mandanten, dass dieser eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt. Der Abmahnung ist bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung beigefügt, das für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro vorsieht. 

Weiterhin wird verlangt, dass unser Mandant Auskunft darüber erteilt, woher er die Waren bezigen hat und welche Mengen er verkauft hat. Dieses Auskunftsersuchen dient regelmäßig dazu, im weiteren Fortgang einen konkreten Schadensersatzbetrag zu berechnen. 

Zudem soll unser Mandant die sich bei gewerblichen Abnehmern befindlichen Aufkleber zurückrufen, Testkaufkosten erstatten und Anwaltshonorar in Höhe von 2.305,40 € für den Ausspruch der Abmahnung ersetzen.

Rechtliche Einschätzung zu der Abmahnung:

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Betroffene zunächst Ruhe bewahren. Bei einer Abmahnung handelt es sich um ein dem gerichtlichen Verfahren vorgelagertes, außergerichtliches Verfahren. Im Einzelfall sollte nach Erhalt einer Abmahnung zunächst von einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden, ob die angeblichen Verstöße in der Sache überhaupt zutreffend sind. Eine Markenrechtsverletzung scheidet zum Beispiel dann aus, wenn kein Handeln im gewerblichen Verkehr gegeben ist. Einzelheiten hängen von den jeweiligen Sachverhaltsumständen ab. Grundsätzlich ist aber davon abzuraten, die einer Abmahnung beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist oftmals nachteilig für den Abgemahnten formuliert und kann ein Schuldeingeständnis darstellen. In unserem aktuellen Fall wird zudem eine hohe pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro pro Fall eines etwaigen Verstoßes festgeschrieben. Derartige Unterlassungserklärungen mit pauschalem Vertragsstrafenversprechen sollten nicht unterschrieben werden. 

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Wichtige Reaktionstipps hat Jan B. Heidicker, Fachanwalt unter anderem für gewerblichen Rechtsschutz im Video für Sie:

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307-236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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