Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung CBH Rechtsanwälte: Fast Fashion Brands GmbH wegen Marke "HOMEBASE"

Die Hamburger Anwaltskanzlei CBH hat kürzlich einen unserer Mandanten im Auftrag der Fast Fashion Brands GmbH  wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an der Marke "HOMEBASE" abgemahnt. In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Die Bezeichnung "HOMEBASE" ist als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 2101531 eingetragen und markenrechtlich geschützt. Die Fast Fashion Brands GmbH setze die Marke unter anderem in der Nizzaklasse 25 (Bekleidungsstücke) auf bekannten Onlineshops ein, heißt es in der Abmahnung.

Der Fast Fashion Brands GmbH sei kürzlich aufgefallen, dass unser Mandant die Bezeichnung "HOMEBASE" zur Bewerbung für von ihm im Internet angebotene Produkte genutzt habe, obwohl es sich hierbei nicht um Originalware der Fast Fashion Brands GmbH handele. Wegen fehlener Zustimmung zur Markennutzung liege eine Markenverletzung i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz (MarkenG) vor. 

Forderungen der CBH Rechtsanwälte in der Abmahnung:

Wegen der angeblichen Markenverletzung verlangen die CBH Anwälte von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hierin soll sich unser Mandant dazu verpflichten, künftig keine Markenrechte der Fast Fashion Brands an der Bezeichnung "HOMEBASE" mehr zu verletzten. Im Falle eines Verstoßes hiergegen müsste unser Mandant eine Vertragsstrafe bezahlen. Weiterhin wird die Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung auf Basis einen Gegenstandswertes von 50.000 Euro, also 1.822,96 Euro verlangt. 

Abmahnung erhalten - was tun?

Jede Abmahnung ist individuell. Beachten Sie bitte: Achten Sie genaustens auf die gesetzten Fristen. Nach fruchtlosem Fristablauf droht die Beantragung einer einstweiligen Verfügung oder Klageerhebung. Beides wäre mit weiteren Kosten verbunden. Daher sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung umgehend und schnellstmöglich einen auf das Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung der Abmahnung beauftragen. Reagieren Sie bitte nicht selbständig, da hierbei juristischen Laien leicht Fehler unterlaufen könnten. Die Verteidigungsmöglichkeiten könnten hiederuch eingeschränkt werden.

Insbesondere im Markenrecht gilt: Jede Abmahnung stellt einen Einzelfall dar. Häufig finden sich Ansatzpunkte, die an der Berechtigung der Abmahnung Zweifel aufkommen lassen können oder zumindest aus taktischer Sicht dazu geeignet sein können, den wirtschaftlichen Schaden einer Abmahnung zu minimieren. Vielfach werden von Abgemahnten nur die Kosten gesehen. Es ist jedoch nach unserer Auffassung viel wichtiger auch die Reichweite der Unterlassungserklärung genau mit unseren Mandanten zu erörtern. Dies wird vielfach unterschätzt. 

Abgemahnten bieten wir eine erste kurze kostenfreie Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu – neben unserer Ersteinschätzung nennen wir Ihnen dabei auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir für Sie gerne tätig werden. 

Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite. 

Die wichtigsten Grundregeln bei Erhalt einer Abmahnung noch einmal zusammengefasst:

• Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

• Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

• Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

• Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

• Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

• Bleiben Sie ruhig

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de 

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