Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Kanzlei Appen Jens Legal: HSV Fußball AG wegen Markenrechtsverletzung an Wort- und Bildmarke

Einen unserer Mandanten erreicht kürzlich eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzung der Wortmarke "HSV" und der Wort-Bild-Marke "Raute". Ausgesprochen wurde die Abmahnung im Auftrag der HSV Fußball AG von der Kanzlei von Appen Jens Legal.

Dadurch, dass unser Mandant auf der von ihm betriebenen Webseite Schuhe zum Kauf anbiete, die mit dem Logo des Sportvereins HSV versehen sein, verletze er die Markenrechte des Fußballclubs. Die Bezeichnung "HSV" und die Raute (Logo des HSV) sind als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und genießen entsprechenden markenrechtlichen Schutz. Da es sich bei den Schuhen nicht um Originalware des HSV (Merchandise-Produkt) handele, sei die Nutzung der Unternehmenskennzeichen unzulässig. Infolge der angeblichen Markenverletzung verlangt die Kanzlei von Appen Jens legal die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Kostenerstattung für die Abmahnung, die mit 1.531,90 Euro beziffert werden. Durch die erfolgte angebliche Verletzungshandlung (Markenrechtsverletzung) ergebe sich eine vermutete Wiederholungsgefahr für die Zukunft. Daher wird unser Mandant dazu aufgefordert, zur Ausräumung dieser Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierin würde sich unser Mandant dazu verpflichten, in Zukunft nicht mehr ohne Berechtigung Marken der HSV Fußball AG zur Bewerbung nicht-originaler Merchandise-Produkte zu verwenden. Im Falle eines Verstoßes hiergegen müsste eine Vertragsstrafe an den HSV gezahlt werden.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Es handelt sich vorliegend um eine klassische Markenrechtsabmahnung. Ob allerdings die beanstandete Markenrechtsverletzung überhaupt tatsächlich auch vorliegt, kann stets nur im individuellen Einzelfall gesagt werden. Hintergrund ist, dass es im Markenrecht - wie auch in allen anderen Rechtsgebieten - immer auf den individuellen Sachverhalt ankommt. Grundsätzlich kann aber Folgendes gesagt werden: Eine Markenrechtsverletzung scheidet jedenfalls aus, wenn das Produkt durch den Markenrechtsinhaber in den Verkehr gebracht wurde oder kein Handeln im gewerblichen Verkehr vorliegt. Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

Spezialisierte Hilfe

Ein auf das Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sollte im Falle einer Abmahnung den gesamten Sachverhalt daher umfassend prüfen. Sofern sich hierbei herausstellt, dass tatsächlich die beanstandete Markenrechtsverletzung vorliegt, raten wir weiter davon ab, die einer Abmahnung oftmals beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese ist oftmals für den Abgemahnten nachteilig formuliert und zu weit gefasst. Außerdem kann eine vorformulierte Unterlassungserklärung auch als Schuldeingeständnis gewertet werden, was weitere Verteidigungsmöglichkeiten stark beeinträchtigen könnte. Geforderte Zahlungsbeträge sollten zudem auf ihre Berechtigung und Höhe hin überprüft werden.

Sofern Sie daher eine Abmahnung des HSV oder eines anderen Markeninhabers erhalten haben, bieten wir Ihnen unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu oder rufen Sie uns an. Wir verteidigen gegen Abmahnungen grundsätzlich im Rahmen eines sodann zu besprechenden fairen Pauschalhonorars. 

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen in unserer Kanzlei finden Sie auch in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidickder.de

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