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Abmahnung Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen: BVB Merchandising GmbH wegen geschützte Marke „BVB 09”

Eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung beschäftigt uns aktuell in unserer Kanzlei.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, beim Verkauf von diversen Produkten im Internet gegen die Markenrechte der BVB Merchandising GmbH verstoßen zu haben. Konkret geht es um die geschützte Marke „BVB 09”, die unser Mandant zur Bewerbung seiner Produkte verwendet haben soll. Die Verwendung dieser geschützten Marke sei jedoch nur der Markenrechtsinhaberin (BVB Merchandising GmbH) oder dritten Unternehmen, die eine Lizenz für die Verwendung haben, eingeräumt. Unserem Mandanten sei es nicht gestattet, die geschützte Marke zur Bewerbung von Produkten im Internet zu nutzen. Zumal handele es sich bei den angebotenen Waren nicht um Originalware, das heißt solche, die von der BVB Merchandising GmbH selbst in den Verkehr gebracht worden sei.

Zum Thema Markenrechtsverletzung: 

Tatsächlich ist es so, dass die Verwendung einer geschützten Wort- oder Wort-Bildmarke grundsätzlich nur dem Inhaber der Markenrechte gestattet ist. Dies gilt für die jeweils geschützten Klassen. Marken werden, z.B. beim deutschen Patent- und Markenamt, für jeweilige Klassen geschützt. Diese bezeichnet man auch als Nizza-Klassen. Dritten, also Personen die nicht Markeninhaber sind, ist die Verwendung von geschützten Marken dann nur unter eingeschränkten Voraussetzungen erlaubt. Dies kann z.B. das Vorliegen eines Lizenzvertrags mit dem Markeninhaber sein. Außerdem sind Dritte berechtigt, Marken zur Bewerbung von Produkten zu verwenden, wenn diese Produkte von dem Markeninhaber selbst in den Verkehr gebracht worden sind.

In unserem Fall wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass es an einem solchen Lizenzvertrag fehle. Außerdem habe er keine Originalware im Internet zum Kauf angeboten. Wegen der vermeintlichen Markenrechtsverletzung wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierin soll sich unser Mandant dazu verpflichten, künftig die Markenrechte der BVB Merchandising GmbH nicht mehr zu verletzen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung müsste eine Vertragsstrafe an die BVB Merchandising GmbH gezahlt werden. Weiterhin wird ein Anspruch auf Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Für den Ausspruch der Abmahnung seien Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.354,80 € entstanden, zu deren Ersatz unser Mandant aufgefordert wird.

Wie anhand dieser Summe ersichtlich ist, spielen in markenrechtlichen Streitigkeiten auch wirtschaftliche Aspekte eine wichtige Rolle. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist auf dem Markenrecht hoch spezialisiert und hat in der Vergangenheit bereits eine hohe vierstellige Anzahl an Mandanten erfolgreich in Abmahn-Sachen vertreten. Unser Ziel lautet dabei immer die rechtssichere und möglichst kostengünstige Erledigung der Angelegenheit. Je nach Sachverhalt kommen unterschiedliche Ansatzpunkte für eine Verteidigung gegen Abmahnungen in Betracht. So kann z.B. der Einwand der Nichtbenutzung der Marke erhoben werden. Genaueres richtet sich aber nach den Einzelumständen. Nähere Ausführungen zu möglichen Verteidigungspunkten finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Markenrecht".

Jede Abmahnung ist individuell, eine Verteidigung ist nur nach Prüfung der Sach- und Rechtslage möglich. 

Abgemahnten bieten wir eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Hierbei prüfen Sie Ihre Abmahnung kurz und nennen Ihnen gerne mögliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung. Gerne nennen wir Ihnen in den diesem Zusammenhang auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Sie gerne vertreten. Um unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch zu nehmen, rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail zu. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. 

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