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UWG-Abmahnung Ido Interessenverbandes: Wegen „Allianz Garantieverlängerung“ auf eBay durch eBay

Wir vertreten unsere Mandantschaft gegen eine weitere aktuelle Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V..

Der Abmahnung liegt der Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens im Rahmen eines gewerblichen Shops unter der Handelsplattform www.ebay.de zugrunde.

rwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens im Rahmen eines gewerblichen Shops unter der Handelsplattform www.ebay.de zugrunde.

Vorwurf Ido: Unzulässige Werbung mit Garantien

Wieder einmal könnte die Handelsplattform ebay seinen Händlern ein juristisches Problem frei Haus geliefert haben.

Die Internethandelsplattform ebay bietet aktuell mit der Allianz Assistance Versicherung potenziellen Käufern eine „Garantieverlängerung“ für bestimmte Produkte an.

Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wird diese Option ohne ein aktives Handeln des betroffenen Verkäufers im Rahmen seiner Angebote geschaltet.

Aus rechtlicher Sicht wird dem potenziellen Käufer aufgrund der Formulierung als „Garantieverlängerung“ suggeriert, dass es ich um eine Zusatzleistung basierend auf einer bestehenden Garantie handelt.

Für den Verkäufer bedeutet dies eine erhebliche Gefahrenquelle. Wir erwarten, dass die Gerichte diese „Garantieverlängerung“ als eine Zusatzleistung ansehen werden. Das Paradoxe ist die Tatsache, dass es ich nicht um eine vom Verkäufer erklärte Garantiewerbung handelt. Dennoch werden die Gerichte diese Erklärung voraussichtlich dem Verkäufer zurechnen. Die Gerichte sehen hier in aller Regel umfassende Prüfpflichten der Händler.

Gemäß § 479 BGB besteht bei einer Garantiewerbung die Verpflichtung auch die Garantiebedingungen anzugeben. Viele Händler werden daher in Zukunft in der Zwickmühle stecken, die Garantiebedingungen der Allianz Allianz Assistance Versicherung vorzuhalten, um sich nicht wettbewerbswidrig zu verhalten.

Der Ido Interessenverband fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro auf.

Ratschlag unserer Kanzlei:

Bleiben Sie ruhig und suchen innerhalb der Frist einen Fachanwalt im gewerblichen Rechtschutz auf. Es gibt für das oben genannte Problem Lösungen. Es gilt zu überprüfen, ob die Verstöße zutreffen. Insbesondere sollte Ihr Shop auf mögliche weitere Wettbewerbsverstöße untersucht werden, damit diese Abmahnung die letzte Abmahnung bleibt!

Gerne stehen wir Ihnen für eine Überprüfung der Abmahnung sowie Ihres Shops und Erstellung von abmahnsicheren Rechtstexten mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

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