Oops, wer hat das Formular gegessen?

Heumann Rechts- und Patentanwälte: Daimler AG wegen angebliche Schutzrechtsverletzung

Einer unserer Mandanten hatte sich ein Auto aus den USA bestellt und nun kürzlich in diesem Zusammenhang ein Schreiben der Heumann Rechts- und Patentanwälte erhalten. Diese schreiben im Auftrag der Daimler AG und rügen eine vermeintliche Schutzrechtsverletzung an dem bekannten Mercedes-Stern.

Das von unserem Mandanten bestellte Auto wurde vom Zoll bei der Einfuhr als vermeintliche Fälschung identifiziert, welche rechtswidriger Weise den Mercedes-Stern tragen soll und daher beschlagnahmt. Hiergegen, bzw. gegen die von Daimler beantragte Vernichtung des gesamten Fahrzeuges hatte unser Mandant Widerspruch eingelegt. Mit dem neuerlichen Schreiben der Heumann Anwälte versuchen diese, unseren Mandanten dazu zu drängen, den eingelegten Widerspruch zurückzunehmen. Nach Überprüfung durch unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz konnten wir jedoch feststellen, dass eine Markenrechtsverletzung unserer Auffassung nach gerade nicht vorliegt. Denn diese erfordert das Handeln im geschäftlichen Verkehr. Unser Mandant hatte das eine Fahrzeug jedoch nur für den persönlichen Gebrauch gekauft. Zudem handelt es sich bei dem Zeichen nicht um den Mercedes-Stern, sondern ein gänzlich anderes Symbol. Wir halten insofern die Vernichtung des gesamten Fahrzeuges für völlig unverhältnismäßig und rechtswidrig. Daher haben wir unserem Mandanten dazu geraten, den Widerspruch nicht zurück zu nehmen und dies den gegnerischen Anwälten auch mitgeteilt.

Sofern Sie daher ebenfalls von einem ähnlich gelagerten Sachverhalt betroffen sein sollten, raten wir dazu, unverzüglich Kontakt zu einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufzunehmen und den gesamten Sachverhalt überprüfen zu lassen. Wir sind als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz auf das Markenrecht hoch spezialisiert und helfen Ihnen gerne in jedem Fall zuverlässig weiter. Weitere Rechtstipps zum Markenrecht finden Sie auch in unserem Abmahnblog oder auf unserer Homepage.

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