Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Sandhage Rechtsanwälte: iOcean UG wegen fehlenden Link zur Streitschlichtungsplattform (ODR)

Der Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage versendete kürzlich eine Abmahnung im Auftrag der iOcean UG aus Teltow an einen unserer Mandanten. In der Abmahnung wird das Fehlen des ODR-Links (Online-Streitschlichtungsplattform) gerügt.

Bei der iOcean UG handele es sich, so die Abmahnung, um ein Unternehmen, welches einerseits Tabakprodukte, andererseits Schmuck online verkaufe. Zu unserem abgemahnten Mandanten bestehe insofern ein Wettbewerbsverhältnis, da auch dieser online Schmuck verkaufe. Innerhalb eines Angebotes auf der Plattform eBay habe unser Mandant sodann, so die Abmahnung, den Link zur OS-Streitschlichtungsplattform der EU vergessen. Das Setzen dieses Links sei jedoch nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 seit dem 09.01.2016 Pflicht. Das Fehlen des Links stelle eine Wettbewerbsverletzung dar und sei zu unterlassen.

Geltend gemachte Ansprüche:

- Unterlassungsanspruch

- Kostenerstattungsanspruch für Abmahnkosten in Höhe von 334,75 €

Verhaltenstipps bei Abmahnung:

Unterzeichnen Sie die einer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles Unterzeichnen schneiden Sie sich eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung beschriebenen Vorwürfe ab. Wir raten dazu, bei Erhalt einer Abmahnung auf spezialisierte anwaltliche Beratung zurückzugreifen. Hierdurch lässt sich nicht nur weiterer Schaden verhindern, sondern auch häufig eine Kostensenkung erreichen.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund unserer Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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