Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Kanzlei Hahn & Wolf: BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH wegen „BRUBAKER“

Wir verteidigen gegen eine neue markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hahn & Wolf, ausgesprochen im Auftrag der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Gerügt wird eine Markenverletzung an der Marke „BRUBAKER“.

In der Abmahnung heißt es, die Marke „BRUBAKER“ sei unter der Registernummer 2034417 beim deutschen Marken- und Patentamt eingetragen. Ohne Lizensierung oder andersartige Genehmigung habe unsere Mandantschaft nun die Marke „BRUBAKER“ zur Bewerbung von Textilien im Internet verwende. Dies stelle eine Verletzung nach § 14 Abs. 1 MarkenG (Markenrechtsverletzung) dar. Denn nach § 14 Abs. 1 MarkenG hat (ausschließlich) der Markeninhaber das Recht, seine Marke im geschäftlichen Verkehr zu verwenden.

Forderung:

Unsere Mandantschaft wird infolge des vermeintlichen Verstoßes zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.141,90 € aufgefordert. 

Warnung:

Die Kanzlei Hahn & Wolf fügt an die Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung an. Diese beinhaltet eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von Sage und Schreibe 30.000,00 € pro Verstoß! Wir halten diese hohe Vertragsstrafe in jedem Fall für unangemessen hoch. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte daher auf keinen Fall unterzeichnet werden!

Wie sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung reagieren?

Grundsätzlich raten wir dazu, unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ihre Abmahnung sollte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden und anschließend ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung unterzeichnen, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Des Weiteren würden Sie sich so bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden. Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Kostenrisiko führen.

Beachten Sie daher die folgenden Grundregeln, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

- Bewahren Sie Ruhe

- Notieren Sie sich gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf

- Bezahlen Sie zunächst keinerlei Beträge

- Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung 

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung 

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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