Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Kanzlei Preu Bohlig & Partner: Wegen Markenrechtsverletzung an der Marke „empressia“

Wir wurden kürzlich mit der Verteidigung gegen eine aktuell ausgesprochene markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Empressia GmbH aus Emsdetten beauftragt. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung an der Marke „empressia“.

Diese Marke ist für Bekleidungsstücke unter der Registernummer 302008070014 beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie als Unionsmarke unter der Registernummer 013514815 eingetragen. Unsere Mandantschaft soll, so der Vorwurf der Abmahnung, im Internet Kleidungsstücke zum Kauf angeboten haben und diese mit der Marke „empressia“ beworben haben, ohne dass es sich hierbei um Originalware der Empressia GmbH gehandelt habe. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung gem. Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV sowie § 14 Abs. 2 MarkenG dar.

Unterlassungserklärung

Bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung handelt es sich um das Versprechen, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen und für den Fall, dass die Handlung doch wiederholt wird, eine bestimmte Vertragsstrafe zu bezahlen. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, diese beinhaltet eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € für den Fall einer Zuwiderhandlung.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung sollten Sie keinesfalls ignorieren. Denn bei fruchtlosem Fristablauf stünden der abmahnenden Seite anschließend gerichtliche Schritte zu. Bereits aus Kostengründen sollte dies unbedingt vermieden werden. Jedoch raten wir auch davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form abzugeben. Die pauschale Vertragsstrafenregelung benachteiligt den Unterlassungsschuldner unangemessen. Vielmehr sollte eine Unterlassungserklärung nur unter Nutzung des Hamburger Brauchs abgegeben werden. Hierbei würde in jedem einzelnen Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe individuell festgesetzt werden.

Tipps bei Erhalt einer Abmahnung:

- Nicht ignorieren

- Keine Dokumente unterzeichnen

- Keine Zahlung von Beträgen

- Kein Kontakt zum abmahnenden Anwalt

- Ruhe bewahren

- Kontakt mit spezialisiertem Rechtsanwalt aufnehmen

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auf das Gebiet des Markenrechts hoch spezialisiert. Die bei uns tätigen Rechtsanwälte sind Fachanwälte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und konnten in der Vergangenheit bereits mehrere tausende Abmahnungen erfolgreich bearbeiten. Bei Erhalt einer Abmahnung bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung. Zögern Sie nicht, uns anzurufen!

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de sowie unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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