Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Klaka Rechtsanwälte: BMW AG wegen Farbmarke

Sind Sie Onlinehändler und wurden von den Klaka Rechtsanwälten im Auftrag der BMW AG abgemahnt? Wir verteidigen aktuell gegen eine derartige Abmahnung, in der es um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung durch ein Angebot auf eBay geht.

In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass die BMW AG Inhaberin der abstrakten Farbmarke Nr. 302015101568, welche aus den Farben Hellblau, Dunkelblau, Rot besteht, ist. Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, dass sie über die Internethandelsplattform eBay einen Kühlergrill zum Kauf angeboten habe, der mit den Farben der abstrakten Farbmarke versehen sei. Zudem habe unsere Mandantschaft den Kühlergrill mit den eingetragenen Marken „BMW“ und „M Performance“ beworben. Da zwischen der BMW AG und unserer Mandantschaft keine lizenzvertragliche Verbindung bestehe, stelle die Verwendung der Farben und der eingetragenen Marken eine Markenrechts-, bzw. Kennzeichenverletzung dar und sei zu unterlassen.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Schadensersatz

- Auskunftserteilung, u.a. über erzielten Gewinn

- Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 4.299,50 €

Unterlassungserklärung:

Vorsicht - der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese beinhaltet für den Falle eines Verstoßes eine pauschale Vertragsstrafenregelung in Höhe von 10.000,00 €. Wir müssen dringend davon abraten, eine derartige Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Sie kann ein Schuldeingeständnis darstellen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Nehmen Sie bei Erhalt einer Abmahnung der vorliegenden Art zu unserer Rechtsanwaltskanzlei auf. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an und stehen Ihnen gerne mit unserer Kompetenz zur Seite. Alle in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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