Oops, wer hat das Formular gegessen?

Aktuell liegt uns eine Klageschrift der Schickhardt Rechtsanwälte im Auftrage des Sport- Club Freiburg e.V. wegen Ticketverkauf über die Plattform viagogo zur rechtlichen Überprüfung vor.

In der Klageschrift wird ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen durch Verkauf von Tickets für Heimspiele des Sport- Clubs Freiburg e.V. gerügt.

Laut § 10.2 der ATGB ist das Anbieten von Tickets über nicht vom Sport- Club Freiburg e.V. autorisierten Verkaufsplattformen, wie Z.B. ebay, viagogo etc. untersagt.

Es wird ein Unterlassungsanspruch betreffend des Anbietens von Karten über autorisierten Verkaufsplattformen sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00€ und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 150,65€ geltend gemacht. Dem Klageverfahren ist ein außergerichtliches Abmahnschreiben voraus gegangen, in dem zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert wurde.

Unter Verweis auf die ATGB wird behauptet, dass für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00€ ausgesprochen werden kann.

Die konkret geforderte Vertragsstrafe beläuft sich auf 1.500,00€.

ACHTUNG!

Der Fall zeigt eindrucksvoll die neue Tendenz der Fussballvereine auch verstärkt gerichtlich gegen vermeintliche Verstöße gegen die Ticketbedingungen vorzugehen.

Lassen Sie sich daher nicht von diversen Internetforen dazu verleiten diese Angelegenheiten „auszusitzen“.

Verteidigung:

Zunächst erscheint es fraglich, ob die verwendete Klausel, wonach ein Verkauf über nicht autorisierte Verkaufsplattformen verboten ist, einer gerichtlichen Auseinandersetzung Stand hält.

In einem weiteren Schritt muss im Einzelfall überprüft werden, ob die zugrunde gelegten ATGB wirksam gegenüber dem Adressaten der Abmahnung vereinbart worden sind, d.h. zwischen dem Adressaten und dem Verein ein Vertragsverhältnis besteht. Andernfalls liefe die Klageforderung bereits ins Leere.

Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten. Ist die Abmahnung nämlich berechtigt, kann die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens drohen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Ruhe bewahren!

Bewahren Sie die Ruhe und lassen Sie sich bereist bei Erhalt einer Abmahnung und/ oder Klage anwaltlich beraten. Keinesfalls sollten Sie vorschnell eine Unterlassungserklärung abgeben.

Gerne beraten wir Sie in Ihrem Einzelfall.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Klage oder Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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