Oops, wer hat das Formular gegessen?

Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann: Erwin Besser (Besser-Hollandrad) fordert Vertragsstrafe

Wir haben kürzlich Kenntnis erlangt über mehrere Vertragsstrafenforderungen der Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann, jeweils im Auftrag des Herrn Erwin Besser, welcher unter der Bezeichnung „Besser-Hollandrad“ handelt. Gefordert wird jeweils die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 €.

Was ist eine Vertragsstrafe?

Eine Vertragsstrafe resultiert aus einer abgegebenen Unterlassungserklärung, sofern gegen diese verstoßen wurde. In einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner (also derjenige, der die Unterlassungserklärung unterschreibt) dazu, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen. Wiederholt er die Handlung dennoch, muss er eine Vertragsstrafe an den Unterlassungsgläubiger zahlen.

Warum werden in den uns bekannten Fällen Vertragsstrafen gefordert?

Aufgrund von vermeintlichen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) durch das Fehlen von Grundpreisangaben bei Angeboten im Internet.

Wann muss ein Grundpreis angegeben werden?

Dies regelt die Preisangabenverordnung (PAngV) in § 2:

„Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Gesamtpreis identisch ist.“

Wird ein solcher Grundpreis nicht angegeben, kann ein Wettbewerber oder ein Wettbewerbsverband grundsätzlich eine Abmahnung, gestützt auf das UWG, aussprechen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern. Sofern sodann gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen wird, kann grundsätzlich auch eine Vertragsstrafe gefordert werden. Jedoch sollten die Einzelheiten unbedingt von einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden.

Wie sollte bei Forderung einer Vertragsstrafe reagiert werden?

Wir raten dazu, bei Vertragsstrafenforderungen diese nicht ungeprüft zu bezahlen. Denn zuvor sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt überprüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die zuvor abgegebene Unterlassungserklärung vorliegt. Nur dann kann überhaupt eine Vertragsstrafe gefordert werden. Und selbst wenn ein Verstoß vorliegt, sollte durch einen Rechtsanwalt überprüft werden, ob die geforderte Vertragsstrafe der Höhe nach angemessen ist.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Vertragsstrafenforderung, eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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