Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Kanzlei Sonnenberg Fortmann: Schmidt Spiele GmbH wegen Bezeichnung „Kniffel“

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sonnenberg Fortmann vor, welche im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH unsere Mandantin wegen der Verwendung der Bezeichnung Kniffel für ein angebotenes Gesellschaftspiel markenrechtlich abgemahnt hat.

Die Schmidt Spiele GmbH ist Inhaber iniger Marken. Die wohl bekannteste dürfte die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ sein. Auch diesbezüglich haben wir bereits in der Vergangenheit eine Abmahnung verteidigt.

Vielfach dürfte nicht bekannt sein, dass Bezeichnungen wie „Kniffel“ oder auch „Mensch ärgere Dich nicht“ markenrechtlich geschützt sind, da diese in der Bevölkerung durchaus als Synonyme für die entsprechenden Spiele seit Jahrzehnten verwendet werden.

Dieser Vorgang zeigt jedoch, dass stets Obacht bei der Verwendung entsprechender Bezeichnungen an den Tag gelegt werden sollte.

In der Abmahnung an unsere gewerbliche Händlerin werden neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Kosten in Höhe von 1531, 90 € sowie Auskunft dahingehend gefordert, wieviel Umsatz mit dem Spiel getätigt wurde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass es Ihnen als Händler aufgrund des Grundsatzes der Markenerschöpfung gemäß § 24 MarkenG natürlich erlaubt ist original in den Verkehr gebrachte Spiele der Schmidt Spiele GmbH unter ihrer Bezeichnung zu bewerben oder zu verkaufen.

Wichtig ist bei dem Erhalt einer Abmahnung daher genau hinzusehen und das Bestehen der Ansprüche genau zu prüfen. Hierbei raten wir auch vor vorschnellen Reaktionen ab, die Abmahnung einfach abzutun. Die wirtschaftliche Brisanz einer solchen Abmahnung, wenn diese ignoriert wird, ist enorm. So können durchaus bei falschen Reaktionsweisen, die wir immer wieder erleben, wenn wir Mandate zu späteren Zeitpunkten oder von anderen Kollegen übernehmen, Beträge im fünfstelligen Bereich fällig werden.

So sollte auch die Unterlassungserklärung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft und in den meisten Fällen auch modifiziert werden.

Wir schauen auf eine hohe Anzahl von bearbeiteten Abmahnungen aus den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechtes sowie auch des allgemeinen Zivilrechtes zurück. Wir kennen das Institut der Abmahnung sowie auch die damit im Zusammenhang stehenden gerichtlichen Verfahren (einstweilige Verfügung, Hauptsacheklage etc. ) ganz genau. Wir kennen die Fallstricke, die Besonderheiten, erkennen Fehler oder Verteidigungsansatzpunkte. Genauso sagen wir Ihnen, wenn die Chancen nicht gut stehen. Wir werden Sie dann keinesfalls in ein gerichtliches Verfahren führen, sondern versuchen mit der Gegenseite in Verhandlung zu treten und den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Bitte beachten Sie bei Erhalt einer Abmahnung immer und ausnahmslos die folgenden Regeln:

- Fristen notieren und einhalten

- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner

- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge

- Ruhig bleiben

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Rufen Sie uns an, senden Sie uns die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zu. Wir melden uns dann unverbindlich bei Ihnen und reden über Ihren Fall. Kosten entstehen Ihnen dann noch nicht. Wir unterbreiten Ihnen sodann ein Angebot für eine Vertretung, für das Sie sich dann entscheiden können. Wir freuen uns auf jeden Fall auf Ihren Anruf und helfen Ihnen bundesweit schnell und unkompliziert weiter.

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