Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Kanzlei Boehmert & Boehmert: Jack Daniel`s Properties, Inc. wegen Wandtatoos

Uns wurde durch einen Mandanten eine aktuelle Abmahnung der bekannten Whiskey Firma Jack Daniels vorgelegt, die sich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes von der Kanzlei Boehmert & Boehmert vertreten lässt.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen auf dem Onlinemarktportal ebay Sticker sowie Wandtatoos mit den Kennzeichen der Firma Jack Daniel`s angeboten und/oder verkauft zu haben.

Der Vorwurf lautet, dass durch das Angebot die Markenrechte der Firma Jack Daniel`s Properties, Inc. verletzt werden. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus werden Ansprüche auf Auskunft geltend gemacht, und zwar u.a. dahingehend, wieviel Umsatz mit den Produkten generiert wurde.

In der vorformulierten Unterlassungserklärung wird bereits klar gestellt, dass auch Schadensersatzbeträge gefordert werden, da mit Unterzeichnung der Erklärung diese sofort dem Grunde nach anerkannt würden.

Auch wenn die Abmahnung an sich noch keine Geldforderung beinhaltet, werden in Angelegenheiten der vorliegenden Art naturgemäß in einem zweiten Schritt auch Kosten für die Anwälte sowie auch Schadensersatz gefordert. Der Auskunftsanspruch dient hierbei lediglich der Vorbereitung zur Bezifferung.

Vielfach werden diese Abmahnschreiben dahingehend fehlverstanden, dass durch Adressaten angenommen wird, dass mit der Unterlassungserklärung die Sache ihr Bewenden hat. Dem ist jedoch nicht so.

Wichtig ist es daher die Unterlassungserklärung nicht in der Form abzugeben, wie diese gefordert wird. Hier steckt nämlich der „Teufel im Detail“. Auch sollte genau geprüft werden, zu welchen Auskünften der Adressat der Abmahnung überhaupt verpflichtet ist.

Einer Abmahnung eines solchen großen Weltunternehmens sollte daher aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite nur mit einer fachanwaltlichen Beratung durch deinen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz begegnet werden.

Sofern Sie eine Abmahnung der Kanzlei Boehmert & Boehmert oder einer anderen Kanzlei erhalten haben, zögern Sie bitte nicht, unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz zu kontaktieren. Wir überprüfen Ihre Abmahnung zunächst im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und halten mit Ihnen Rücksprache, wie Sie unserer Auffassung nach am besten reagieren sollten. Rufen Sie uns daher gerne an oder senden Sie eine Mail.

Wir haben bereits eine hohe fünfstellige Anzahl von Abmahnungen aus dem Markenrecht, dem Wettbewerbsrecht sowie dem Urheberrecht bearbeitet und sind auf das Institut der Abmahnung in all seinen Facetten spezialisiert. Wir können Sie auf alle Risiken und Chancen hinweisen und entwickeln mit Ihnen zusammen eine Strategie, bei der für Sie stets die günstigste Lösung angestrebt wird. Wenngleich wir Ihnen natürlich stets am liebsten sagen, dass die Gegenseite keine Chance hat, können Sie sich bei uns darauf verlassen, dass unsere Einschätzung stets realistisch ist und wir Ihnen natürlich auch mitteilen, wenn es mal „nicht so gut“ aussieht. Aber auch dann gilt es natürlich für Sie die günstigste Variante zu wählen, denn wir haben natürlich die Wirtschaftlichkeit des Vorgehens für Sie stets im Auge. 

Senden Sie uns unverbindlich Ihre Abmahnung gerne vorab per E-Mail, Fax oder Brief zu. Kontaktieren Sie uns natürlich auch gerne telefonisch. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

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