Eine neue Abmahnung der Kanzlei Arnecke Sibeth im Auftrag des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. liegt uns aktuell zur Bearbeitung vor. Darin wird eine Markenrechtsverletzung durch das Anbieten von SEGA-Spielen gerügt.
Sachverhalt:
In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft habe durch das Anbieten von den SEGA-Spielen „Football Manager 2014“ und „Football Manager 2015“ auf der Verkaufsplattform rakuten.de die Markenrechte der DFL verletzt. Dies sei geschehen, da innerhalb der vorbenannten Software sowohl die Namen und Kurzformen der Vereine der 1. und 2. Fußballbundesliga, als auch die Namen ihrer Lizenzspieler kommerziell verwendet werde. Daher stelle die Verwendung eine Markenrechtsverletzung im Sinne der §§ 5, 15 Abs. 1, 2, 3, 4 MarkenG dar.
Forderungen:
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Auskunft über Anzahl der beworbenen und verkauften Produkte und erzielter Gewinn
Was tun?
Bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung sollten Sie nicht „auf eigene Faust“ handeln, da – gerade bei hohen Streitwerten – die Gefahr besteht, ohne spezialisierte rechtliche Kenntnisse vorschnell und damit zum eigenen Nachteil zu handeln. Daher raten wir dazu, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben, stehen Ihnen die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung zunächst völlig unverbindlich zur Verfügung.
Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:
• Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
• Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
• Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
• Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
• Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
• Bleiben Sie ruhig
Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!
Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall
- Persönliche und enge Betreuung und Beratung
- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.
Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de