Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Becker & Haumann Rechtsanwälte: KEC Kölner Eishockey - Gesellschaft "Die Haie" mbH, Ticketverkauf eBay Kleinanzeigen

Uns liegt eine neue Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der KEC Kölner Eishockey - Gesellschaft "Die Haie" mbH vor.

Die Abmahnung ist neu, aber doch altbekannt. Wir berichten regelmäßig über Abmahnung verschiedener Fußballvereine wegen Verstößen gegen die Ticketbedingungen.

Nunmehr geht auch der Eishockeyverein der Kölner Haie, der in der höchsten deutschen Spielklasse, der Deutschen Eishockey Liga (DEL), beheimatet ist, gegen den Weiterverkauf von Eintrittskarten für Heimspiele des Vereins vor.

Der Inhalt der Abmahnung ist bekannt und vergleichbar mit den Abmahnungen der bekannten Fußballvereine. Wiederum wird ein Verstoß gegen die ATGB des Vereins durch das Angebot von 1 Eintrittskarte über die Internethandelsplattform eBay- Kleinanzeigen gerügt.

Die Abmahnung stützt sich auf die Allgemeinen Ticketbedingungen des Vereins, die ein Anbieten von Karten zu überhöhten Preisen sanktionieren. Aus rechtlicher Sicht kann die Abmahnung dem Grunde nach bereits nur dann bestand haben, wenn der Adressat der Abmahnung die ATGB tatsächlich im Rahmen eines Ticketkaufes akzeptiert hat und diese ihm gegenüber somit wirksam sein können.

Forderung?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 250,00 € sowie eine Vertragsstrafe iHv 100,00€ verlangt.

Keinesfalls sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen, da diese unserer Auffassung nach nachteilig für Sie gestaltet ist.

Abmahnung erhalten?

Sie sollten in diesem Fall unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir gegen zahlreiche Abmahnungen unterschiedlichster Fußballvereine verteidigt und kennen daher die Gegenseite bereits sehr gut.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  1. Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  3. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  4. Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  5. Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  6. Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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