Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Preu Bohlig & Partner: TUI AG und TUI Deutschland GmbH wegen Marke 1-2-FLY

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bearbeitet aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner im Auftrag der TUI AG und der TUI Deutschland GmbH. Hierin werden unserer Mandantschaft Markenrechtsverletzungen an der Marke „1-2-FLY“ vorgeworfen.

Die auf den 01.09.2016 datierte Abmahnung rügt etwaige Markenrechtsverletzungen an der unter den Registernummern DE39626891 und DE39647254 eingetragenen Marken „1-2-FLY“. Unsere Mandantschaft habe durch die Verwendung eines nahezu identischen Markennamens auf der von ihr betriebenen Webseite die Markenrechte i. S. d. Markengesetzes verletzt. Weiterhin habe unsere Mandantschaft innerhalb von Werbeanzeigen auf der Internetsuchmaschine Google neben dem nahezu identischen Markennamen auch den identischen Namen „1-2-FLY“ zu Bewerbungszwecken verwendet. Daher seien die Markenrechte der TUI AG und der TUI Deutschland GmbH sowohl durch die nahezu identische, als auch die identische Markenverwendung verletzt worden.

Forderung:

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung beinhaltet neben dem klassischen Unterlassungsversprechen auch ein Auskunftserteilungs-Versprechen sowie eine Klausel zur Anerkennung des Schadensersatzes dem Grunde nach und ein Versprechen zur Kostenerstattung der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner nach einem Gegenstandswert in Höhe von 250.000,00 €, mithin einem Betrag in Höhe von 3.509,19 €.

Rechtliche Einschätzung:

Ob eine Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, wenn eine nur nahezu identische Bezeichnung verwendet wird, muss in jedem Einzelfall betrachtet werden. In dem Verwenden eines Markennamens innerhalb einer Werbeanzeige zu Bewerbungszwecken wird jedenfalls regelmäßig eine Markenrechtsverletzung – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – zu bejahen sein. Bei markenrechtlichen Abmahnungen sollte aufgrund der Komplexität des Rechtsgebietes immer ein spezialisierter Rechtsanwalt aufgesucht werden.

Wie sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung reagieren?

Grundsätzlich raten wir dazu, unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ihre Abmahnung sollte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden und anschließend ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung unterzeichnen, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Des Weiteren würden Sie sich so bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden. Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Kostenrisiko führen.

Beachten Sie daher die folgenden Grundregeln, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

- Bewahren Sie Ruhe

- Notieren Sie sich gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf

- Bezahlen Sie zunächst keinerlei Beträge

- Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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