Uns wurde durch unsere Mandantschaft eine Abmahnung der Firma INBUS IP GmbH vorgelegt. Hierin wird eine Markenrechtsverletzung an dem Markennamen „INBUS“ gerügt.
Die Abmahnung wurde unserer Mandantschaft via Email übermittelt. Hierin heißt es, durch das Bewerben von Innensechskantschlüssel mit dem Namen „INBUS“ durch unsere Mandantschaft begehe diese eine Markenrechtsverletzung, da es sich bei dem Produkt nicht um Originalware handele.
Ist „INBUS“ ein Freizeichen und die Abmahnung berechtigt?
Aufgrund der starken Bekanntheit der Marke „INBUS“ stellt sich die Frage, ob dieser Markenname ein Freizeichen darstellt, also als allgemeine Bezeichnung für eine Produktsparte anzusehen ist. Dem ist – so die Gegenseite – nicht so. Das Landgericht Düsseldorf habe entschieden, dass „INBUS“ kein Freizeichen darstelle (Az: 4 O 136/89). Daher liege für die Verwendung des Namens „INBUS“ keine Erlaubnis vor.
Was verlangt die Gegenseite in der Abmahnung?
Gefordert wird von unserer Mandantschaft die Abgabe der an die Email angehängten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hierin wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € festgesetzt.
Wie sollte auf die Abmahnung reagiert werden?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese keinesfalls ignorieren. Dies könnte die Gegenseite zur Einleitung von gerichtlichen Schritten bewegen. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung und schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Die folgenden Grundregeln sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung stets beachten:
Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
Bleiben Sie ruhig
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Ihr Vorteil:
Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
Persönliche und enge Beratung und Betreuung
Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
Bundesweite Vertretung
Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de