Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Wettbewerbsrecht: Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V.

Uns liegt wieder einmal eine aktuelle Abmahnung gegen einen Onlinehändler des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs vor.

Gegenstand ist der Vorwurf einer nicht vorliegenden Widerrufsbelehrung auf dem Onlinemarktportal eBay. Unser Händler kommt aus dem Leuchtmittelbereich.

Was fordert die Gegenseite?

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von 196. 35 € gefordert. Da es sich um einen Wettbewerbsverein handelt sind die Kosten für die Abmahnung von gesetzeswegen nach oben begrenzt. Wir teilen unseren Mandanten an dieser Stelle immer mit, dass sie „Glück im Unglück“ gehabt haben, da im Falle des Erhaltes einer Abmahnung durch einen direkten Konkurrenten, der seine Abmahnung über einen Rechtsanwalt aussprechen lässt, die Kostennote weitaus höher, und zwar im Bereich von 1000, 00, liegen würde.

Wo bestehen die Gefahren nach der Abmahnung?

Dennoch ist die Abmahnung natürlich ernst zu nehmen, da ansonsten sich durchaus teure Gerichtsverfahren bei falschen Verhaltensweisen anschließen können. Der Abgemahnte erkennt häufig auf den ersten Blick gar nicht die eigentliche Gefahr. Von entscheidender Bedeutung ist nämlich bereits vor Abgabe der Unterlassungserklärung – die auf jeden Fall abgeändert werden muss -, dass alle Verstöße die einerseits in der Abmahnung gerügt werden, und auch häufig noch weitere, die gar nicht zum Gegenstand der Abmahnung gemacht werden, abgestellt werden müssen. Dies bedeutet, dass der Abgemahnte unbedingt rechtssichere Rechtstexte (Widerrufsbelehrung, Impressum, Informationspflichten, Datenschutz etc.) benötigt, um rechtssicher handeln zu können.

Hinzu kommen mannigfaltige Spezialgesetze, die je nach nach Branche eingehalten werden müssen. So muss ein Textilhändler beispielsweise das Textilkennzeichnungsgesetz beachten, ein Leuchtmittelhersteller zahlreiche Angaben bei seinen Produkten betreffend der Energieeffizenzkennzeichnung beachten.

Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere Aufgabe besteht daher in einer allumfassenden Beratung, abgestellt auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihre konkrete Branche. Wir sind als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz auf den Bereich des Wettbewerbsrechtes spezialisiert und kennen daher alle Fallstricke.

Wir bieten Ihnen mit unserem AGB-Update Paket einen vollumfänglichen Service, der Sie vor weiteren Abmahnungen schützt.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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