Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen: Wegen Markenrechtsverletzungen, BVB Merchandising GmbH

Aktuell vertreten wir einen Mandanten, der von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH abgemahnt wurde. Ihm werden Markenrechtsverletzungen innerhalb eines eBay-Angebotes vorgeworfen.

Vorwurf:

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unser Mandant über die Internetauktionsplattform eBay eine Schnullerkette zum Kauf angeboten habe und diese mit den Worten „Borussia Dortmund“ beworben habe. Dadurch sei die BVB Merchandising GmbH in ihren Rechten als Inhaberin der Marke „Borussia Dortmund“ verletzt.

Forderung:

Der BVB Merchandising GmbH stünden in Folge Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1 UWG; 1004 BGB und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 5 MarkenG; 9 UWG; 823 BGB zu.

Gefordert werden von unserem Mandanten die Unterzeichnung der beigefügten oder einer anderen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie eine Auskunftserteilung u. a. über folgende Punkte: Hersteller, Einkaufs- und Verkaufspreise, erzielter Gewinn. Der Grund dieses Auskunftsersuchens ist regelmäßig darin zu sehen, dass mit den mitgeteilten Auskünften eine konkrete Schadensersatzhöhe gefordert werden kann. Zudem fordert die gegnerische Kanzlei von unserem Mandanten den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.044,40 Euro.

Unser Rat an Sie:

Wenn Sie ebenfalls Adressat einer derartigen Abmahnung sind, sollten Sie folgende Ratschläge beachten: Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung. Diese ist durch die gegnerischen Anwälte vorformuliert worden und kann als Schuldeingeständnis eingestuft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Sehen Sie unser Ratgebervideo:

Ziel einer anwaltlichen Beratung sollte sein, die in der Abmahnung geforderten Kosten weitestgehend zu reduzieren und weiteren Schaden vollständig abzuwenden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie ohne Beratung nicht die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bewahren Sie Ruhe

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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