Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs: Wettbewerbsverstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz

Eine aktuelle Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. liegt uns derzeit zur Bearbeitung vor. Die Abmahnung richtet sich an einen Spielhallen-Betreiber, gerügt werden etwaige Wettbewerbsverstöße.

Vorwurf:

Unserer Mandantschaft, Betreiberin einer Spielhalle, wird vorgeworfen, in zweifacher Hinsicht einen Wettbewerbsrechtsverstoß begangen zu haben. Einerseits durch das Nichtvorgehen gegen Rauchen innerhalb des Gebäudes, andererseits durch eine fehlerhafte Aufstellung von Geldspielgeräten und Fehlen von Sichtblenden. Dies sei bei einer detektivseitigen Überprüfung festgestellt worden.

Rechtliche Einschätzung:

Ob das gerügte Verhalten zutrifft und die Verstöße einen Wettbewerbsverstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz und die Spielstättenverordnung darstellen, lässt sich pauschal nicht sagen. Ihr Einzelfall sollte durch einen Rechtsanwalt überprüft werden und sodann eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Aufwendungsersatz für die Abmahnung: 246,10 €

Vorformulierte Unterlassungserklärung:

Die der Abmahnung beigefügte und durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie in dieser Form unserer Auffassung nach nicht unterzeichnen. Sie kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und beinhaltet für den Fall einer Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 €.

Wie sollte reagiert werden?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt!

Abmahnungen der Wettbewerbszentrale und andere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen waren in der Vergangenheit bereits häufig Gegenstand von Mandaten in unserer Kanzlei. Daher verfügen wir über entsprechende Erfahrungen, um Ihnen ebenfalls bei Erhalt einer Abmahnung weiterzuhelfen.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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