Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung AWPR Rechtsanwälte: Wegen Thermomix-Kochbuch von Vorwerk

Unserer Kanzlei liegen aktuell zwei Abmahnungen der AWPR Anwälte im Auftrag der Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG zur Bearbeitung vor. In den Abmahnungen geht es um Thermomix-Kochbücher. Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Worum geht es in der Abmahnung?

Die Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG wirft unserer Mandantschaft jeweils vor, durch das Anbieten von Kochbüchern mit Rezepten für das Küchengerät „Thermomix“ die Markenrechte am dem Namen „Thermomix“ verletzt zu haben. Im Detail heißt es: Unsere Mandantschaft jeweils habe mehrere selbstverfasste Kochbücher im Internet zum Kauf angeboten und dabei mit dem Markennamen „Thermomix“ beworben, ohne hierfür die erforderlichen Rechte innezuhaben. Dies sei eine Markenrechtsverletzung, da u.a. die Wortmarke „Thermomix“ mit der Registernummer DE 302013030082 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sei.

Unser Videobeitrag:

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird jeweils zur Unterlassung, zum Aufwendungsersatz und zur Auskunftserteilung aufgefordert. Der geforderte Aufwendungsersatz-Betrag beläuft sich in der einen Angelegenheit auf 1.752,90 €, in der anderen Angelegenheit sogar auf 1.973,90 €.

Wie ist die Abmahnung rechtliche einzustufen?

Markenrechtliche Abmahnungen wie die der vorliegenden Art haben häufig sehr hohe Streitwerte. Daher gilt es, eine derartige Angelegenheit durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt rechtssicher zu beenden. Dies gilt unabhängig davon, ob die gerügten Verstöße tatsächlich zutreffend sind, oder nicht.

Wie sollte reagiert werden?

Bleiben Sie ruhig und wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Unsere Kanzlei ist u.a. auf das Markenrecht hoch spezialisiert und wird Ihnen in jedem Fall weiterhelfen. Die Ziele einer Verteidigung sollten sein: Rechtssichere und möglichst rasche Beendigung der Angelegenheit, sowie möglichst kostengünstige Erledigung.

In keinem Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren oder die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Hierdurch würden Sie der Gegenseite entweder gerichtliche Schritte ermöglichen oder Ihre Schuld eingestehen.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

- Fristen notieren und einhalten

- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner

- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge

- Ruhig bleiben

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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