Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Wegen gewerbsmäßigen Handel auf eBay, Amazon und Co.

Aktuell wurde uns wieder einmal eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart vom 14.06.2016 vorgelegt, in der dem Adressaten der Abmahnung vorgeworfen wird, auf der Amazon-Plattform gewerblich zu handeln, obwohl nach außen hin ein Privathandeln vorgetäuscht wird.

Gerügt wird in diesem Zusammenhang, dass der Adressat der Abmahnung nicht die erforderlichen Pflichtinformationen, wie beispielsweise Impressum, Widerrufsbelehrung und weitere damit im Zusammenhang stehende gesetzliche Vorschriften vorhält bzw. diese beachtet.

Der Vorwurf des gewerblichen Handelns, obwohl Privathandeln vorgegeben wird, dürfte nach unserer Praxiserfahrung einer der Hauptabmahngründe im Wettbewerbsrecht in der Bundesrepublik überhaupt sein. So teilte uns kürzlich ein Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bochum mit, dass der Großteil seiner Verfahren, er sprach in diesem Zusammenhang von nahezu über 50 %, genau diese Problematik betrifft.

Welche Kriterien gelten? Ab wann bin ich nicht mehr privat, sondern gewerblich?

Immer wieder werden wir von Mandanten gefragt, ob es hierfür starre Kriterien gibt, ab wann ein gewerbliches Handeln anzunehmen ist. Wir müssen hierauf immer wieder antworten, dass dies stets eine Frage des Einzelfalls ist. So kann beispielsweise bei eBay bereits bei einer kleinen einstelligen Anzahl von Bewertungen durchaus gewerbliches Handeln gegeben sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn erkannt werden kann, dass beispielsweise sehr hochpreisige Artikel, und zwar gleichartige angeboten werden. Weitere Kriterien die durch die Rechtsprechung hier herangezogen werden sind beispielsweise die Neuartigkeit der Waren. Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist die Anzahl der vorgehaltenen Angebote.

Als weiteres Indiz wird auch häufiger die Frage herangezogen, welche Zahlungsmethoden der vermeintlich Privathandelnde anbietet. Wird beispielsweise auf dem Onlinemarktportal „eBay“ Kreditkartenzahlung angeboten und gleichzeitig angegeben, es handelt sich um einen Privathandelnden, dürfte dies nach hiesiger Einschätzung bereits genügen, um ein gewerbliches Handeln anzunehmen.

Ich habe doch nur ein paar Bewertungen?

Ein weiteres klassisches Kriterium bei eBay sind sicherlich die Anzahl der Bewertungen. Hierzu existiert eine ausufernde, kaum überschaubare Judikatur. Entscheidend ist hierbei immer der Einzelfall. Kommen daher mehrere Kriterien, sogenannte Indizien, zusammen, die für ein gewerbliches Handeln sprechen, geht die Rechtsprechung regelmäßig auch von einem gewerbsmäßigen Handeln aus.

Ist die Frage des gewerblichen Handelns zu bejahen, ist der vermeintliche Privathändler natürlich auch dann dazu verpflichtet, die erforderlichen Pflichtinformationen, wie beispielsweise eine korrekte Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutz, und Gewährleitung vorzuhalten und darüber zu belehren.

Wie kann die Kanzlei Heidicker mir helfen?

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen des Vorwurfs des gewerblichen Handelns bekommen haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Erfahrung zur Seite. Die in unserer Kanzlei tätigten Anwälte haben alleine wegen dieses Vorwurfes bereits Mandanten im dreistelligen Bereich vertreten und beraten. Wir können aufgrund unserer hohen Spezialisierung bereits auf den ersten Blick erkennen, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht, oder ob es sich möglicherweise um einen Grenzfall handelt.

Sollten Sie als Händler sich durch vermeintlich Privathandelnde in Ihrer wettbewerblichen Entfaltung gestört sehen, stehen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Seite.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir sind auf diese Thematik daher hochspezialisiert und freuen uns mit Ihnen zusammen Ihren Fall zu einer unter rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten vernünftigen Lösung zu führen.

Auch im Falle der Berechtigung der Abmahnung sind wir Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Rechtsstexte für einen gewerblichen Handel behilflich.

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