Uns liegt eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. wegen einer etwaig fehlenden Grundpreisangabe zur Bearbeitung und Verteidigung vor.
Was ist Inhalt der Abmahnung?
In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, innerhalb eines eBay-Angebotes Wettbewerbsverstöße begangen zu haben. Im Detail lautet der Vorwurf, entgegen der Preisangabenverordnung keine Angaben zum Grundpreis bei diversen Angeboten über Lebensmittel gemacht zu haben.
Was ist die Preisangabenverordnung?
Die Preisangabenverordnung schreibt unter anderem vor, dass bei Waren, welche in Fertigpackungen angeboten werden, stets der Endpreis je Mengeneinheit angegeben werden muss (Grundpreis). Verstöße gegen die Preisangabenverordnung können bei Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?
Eine Abmahnung sollten Sie keinesfalls ignorieren! Wie der vorliegende Fall eindrucksvoll zeigt, kann die Gegenseite sodann gerichtlich gegen Sie vorgehen. Sie sollten bei Erhalt einer Abmahnung daher unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um die Angelegenheit schnell, möglichst günstig und vor allen Dingen rechtssicher für Sie beizulegen.
Sehen Sie sich unser Ratgebervideo zum Thema an:
Wie sollte bei Zustellung einer Klage reagiert werden?
Die obigen Ausführungen über den Erhalt einer Abmahnung gelten umso mehr bei Zustellung einer Klage. Sodann wurden bereits gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet. Nichtsdestotrotz sollten Sie Ruhe bewahren und professionelle, fachanwaltliche Beratung aufsuchen. Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken und verfügt dementsprechend über hochspezialisierte Fachkenntnisse.
Soweit auch Sie Betroffener einer Abmahnung oder Klage des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. sind, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Ihr Vorteil:
Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall
Persönliche und enge Betreuung und Beratung
Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz
Bundesweite Vertretung
Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.
Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de