Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Waldorf Frommer: „The Americans – Glanders“

Eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH liegt uns vor. Die Besonderheit der Angelegenheit liegt darin, dass die Wohnung unserer Mandantschaft zum vermeintlichen Tatzeitpunkt über eine Online-Wohnungsvermietungsplattform vermietet wurde. Wie sollte nun reagiert werden?

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird die Zahlung von 619,50 € verlangt, von der 450,00 € einen pauschalen Schadensersatz darstellen.

Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Sie sollten eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren. Die Gegenseite wird Sie erfahrungsgemäß gerichtlich in Anspruch nehmen. Jedoch sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung auch nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Sie könnte als Schuldeingeständnis angesehen werden.

Unter Berücksichtigung Ihres individuellen Einzelfalls sollte bei der Vermietung der Wohnung zum vermeintlichen Tatzeitpunkt eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Auch wenn Sie in nächster Zeit planen, Ihre Wohnung zu vermieten, können Sie sich zwecks Beratung und rechtlicher Absicherung gerne jederzeit an unsere Kanzlei wenden.

Beachten Sie bei Erhalt einer Abmahnung folgende Grundregeln:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wir helfen Ihnen gerne!

Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung - auf Ihren Einzelfall zugeschnitten
  • Persönliche und enge Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz
  • Vertretung im gesamten Bundesgebiet
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Falle einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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