Unserer Kanzlei wurde ein weiteres Mandat zur Verteidigung zur gegen eine markenrechtliche Abmahnung der Bremer Heller Rechtsanwälte im Auftrag der relaxdays GmbH vom 13.04.2016 erteilt.
Hintergrund:
Wir hatten in der Vergangenheit schon mehrfach über identische Abmahnfälle berichtet. Auch in der Abmahnung vom 13.04.2016 wird die Nutzung des Unternehmenskennzeichens „relaxdays“ in der Produktbezeichnung in einer Warenüberschrift bei Amazon gerügt. Es wird die Auffassung vertreten, dass hierin ein Kennzeichenrechtsverstoß gemäß § 15 Abs. 2 MarkenG liege.
Konkret geht es um die bekannte Problematik des „Anhängens“ an Produktangebote, für die bereits eine ASIN hinterlegt ist.
Gefordert werden von unserer Partei die Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie eine Auskunft u. a. über folgende Punkte: Hersteller, gewerbliche Abnehmer, Menge der verkauften Produkte, Einkaufs- und Verkaufspreise, erzielter Gewinn. Dieses Auskunftsersuchen dient regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzes. Zudem fordert die gegnerische Kanzlei von unserem Mandanten den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 50.000€ in Höhe von 1.764,50 Euro.
Unser Rat:
Die anliegende Unterlassungserklärung sollte unserer Auffassung nach nicht unterzeichnet werde. Diese ist nachteilig vorformuliert.
Lassen Sie jedoch auf keinen Fall die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verstreichen. Erfahrungsgemäß drohen ansonsten kostenpflichtige einstweilige Verfügungen. Sollte der Vorwurf in der Sache zutreffen, wäre eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folgeabmahnungen drohen. Wie bereits mehrere Mandanten gegen Abmahnungen der relaxdays GmbH verteidigt, beraten und vertreten. Es stehen mehrere Möglichkeiten der taktischen Vorgehensweise zur Verfügung.
Ratgebervideo:
Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:
Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
Bleiben Sie ruhig
Haben Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung! Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.
Ihr Vorteil:
Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
Persönliche und enge Beratung und Betreuung
Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
Bundesweite Vertretung
Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.
Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de