Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Waldorf Frommer: „Legends Of Tomorrow“

Am 11.04.2016 wurde unsere Kanzlei mit der Vertretung in einer neuen Filesharing Sache wegen einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt.

Über den Internetanschluss unserer Mandantschaft soll die Folge Fail-Safe der Serie Legends Of Tomorrow über ein bittorrent Netzwerk illegal angeboten worden sein.

Zusätzlich zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 619,50 € gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 169,50€ Rechtsanwaltskosten und einem Lizenzschadensersatz in Höhe von 450,00€.

Ignorieren Sie das Abmahnschreiben auf keinen Fall!

Aus den letzten Jahren der anwaltlichen Praxis muss leider festgestellt werden, dass die Kanzlei Waldorf Frommer die Forderungen für die unterschiedlichen Rechteinhaber konsequent, das heißt auch gerichtlich durchsetzt.

Um weitere unnötige Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, sollten Sie sofort einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, damit dieser Ihre Abmahnung auf Ihrer Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Chancen?

Die Überprüfung sollte vor allem in die Richtung erfolgen, dass geklärt wird, ob ggfs eine anderer vom Anschlussinhaber abweichende Person die Tat begangen haben könnte. Häufig erleben wir in der Verteidigung solche Sachverhalte, in denen die Taten tatsächlich durch Kinder oder Familienangehörige oder Bekannte und Freunde begangen wurden. Im Rahmen der außergerichtlichen Verteidigung sollte eruiert werden, ob die Haftung des Abgemahnten unter Berücksichtigung der aktuellen BGH- Rechtsprechung aus dem Juni 2015 entkräftet werden kann.

Sehen Sie auch unser Ratgebervideo:

waldorf

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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