Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Kanzlei Bear & Wolf: Wegen Markenrechtsverletzung im Online-Handel

Wie in der Vergangenheit bereits mehrfach durch uns berichtet, liegt uns nunmehr ein weiteres Abmahnschreiben der Kanzlei Bear & Wolf im Auftrag der Monster Energy Company vor. Hierin werden unserem Mandanten Markenrechtsverletzungen innerhalb von Angeboten auf Amazon und eBay vorgeworfen.

Die auf den 21.01.2016 datierte Abmahnung beinhaltet den Vorwurf, unsere Mandantschaft habe durch Angebote auf den Internethandelsplattformen Amazon und eBay, dort innerhalb eines Angebotes für Schweißbänder, die Markenrechte der Monster Energy Company verletzt. Auf den Schweißbändern sei ohne Zustimmung der Rechteinhaberin das Markenzeichen „Monster“ abgebildet worden, darin sei eine Verletzung der Markenrechte an der Wortmarke „Monster Energy“ (Reg.-Nr. 006368005) und der Bildmarke mit der Reg.-Nr. 012924718 zu sehen.

Was fordert die Gegenseite?

Die Gegenseite fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Abmahnung ist eine durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Das Weiteren wird eine Auskunftserteilung, u. a. über folgende Punkte gefordert: Herkunft der Produkte, Menge der an- und verkauften Exemplare, erzielter Gewinn. Der Grund dieses Auskunftsersuchens ist regelmäßig in der Bezifferung eines Schadensersatzes zu sehen. Zudem wird von unserer Mandantschaft der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 250.000,00 € gefordert, mithin 2.948,90 €.

Wie sollte reagiert werden?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie umgehend anwaltliche Beratung aufsuchen. Unter Berücksichtigung Ihres spezifischen Einzelfalls gilt es, eine Strategie zur Verteidigung gegen die Abmahnung zu entwickeln und die Angelegenheit rechtssicher für Sie zu beenden. Die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung unterzeichnen, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Des Weiteren würden Sie sich so bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden. Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Kostenrisiko führen.

Beachten Sie daher die folgenden Grundregeln, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

- Bewahren Sie Ruhe

- Notieren Sie sich gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf

- Bezahlen Sie zunächst keinerlei Beträge

- Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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